Pauschalreisende sollen Gutscheine zurückgeben können

Berlin: Wer bereits einen Gutschein für eine abgesagte Pauschalreise akzeptiert hat, soll diesen zurückgeben können. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Kabinett beschlossen hat. Nun wird sich der Bundestag damit befassen. Vorgesehen ist, dass Pauschalreisende ihr Geld zurückverlangen können, wenn der Urlaub wegen der Pandemie ausfällt. Eine ursprünglich geplante Gutscheinpflicht wird es nicht geben - diese Vorgabe sollte helfen, Insolvenzen zu vermeiden. Kunden sollen sich aber freiwillig für einen Gutschein entscheiden können. Dessen Wert ist auch dann staatlich abgesichert, wenn Anbieter Pleite gehen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 27.05.2020 13:45 Uhr

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