Online-Dienste müssen laut Urteil rechtswidrige Beleidigungen suchen und löschen

Luxemburg: Nutzer von Online-Diensten wie Facebook können sich künftig besser gegen sogenannte Hasspostings wehren. Sollte jemand auf der jeweiligen Plattform rechtswidrig beleidigt worden sein, kann er von dem Online-Dienst verlangen, nach wortgleichen oder ähnlichen Äußerungen zu suchen und diese zu löschen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit einer Klage der ehemaligen österreichischen Grünen-Chefin Recht gegeben. Im Rahmen des internationalen Rechts, so die Luxemburger Richter, könne der Online-Dienst sogar zu einer weltweiten Löschung von beleidigenden Postings verpflichtet werden.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 03.10.2019 12:00 Uhr

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