Oberlandesgericht München: Tierarzt muss nach Tod eines Pferdes 250.000 Euro bezahlen

München: Ein Tierarzt muss nach dem Tod eines Sportpferdes 250.000 Euro an die Halterin des Tieres bezahlen. Das Oberlandesgericht München hat damit am Vormittag ein Urteil der Vorinstanz bestätigt. Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter, der Tierarzt aus dem Landkreis Ebersberg hätte die Halterin aus Österreich über Risiken der Behandlung aufklären müssen. Der Veterinär hatte dem Pferd ein homöopathisches Hustenmittel gespritzt. Innerhalb weniger Minuten brach das Tier wegen eines allergischen Schocks tot zusammen. Die Besitzerin hatte das Pferd für 1,75 Millionen Euro gekauft.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 09.01.2020 10:00 Uhr

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