Mieterschützer kritisieren das BGH-Urteil zu Eigenbedarfsklagen

Berlin: Mieterschützer kritisieren das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Anwendung der Sozialklausel bei Eigenbedarfsklagen. Der BGH drücke sich um eine Klarstellung, zu Lasten tausender Mieter, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Wild. In einem der beiden Fälle hätten vier Härtegründe vorgelegen: hohes Alter, Demenzerkrankung, tiefe Verwurzelung im Quartier durch ein langjähriges Mietverhältnis und fehlender Ersatzwohnraum. Der Verein appelliert an die Bundesregierung, bei der angestrebten Mietrechtsänderung auch den Kündigungsschutz zu stärken. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Gerichte bei Prozessen um Eigenbedarfskündigungen einen Gutachter einschalten sollten, wenn ein Mieter einen Auszug aus gesundheitlichen Gründen ablehnt.

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