Mädchen darf laut Gericht endgültig nicht in Knabenchor singen

Berlin: Ein Mädchen ist vor Gericht endgültig mit dem Versuch gescheitert, in einen Knabenchor aufgenommen zu werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Berufung gegen ein bereits bestehendes Urteil abgewiesen. Das Mädchen hatte sich als damals Neunjährige um die Aufnahme in den nur von Jungen besetzten Staats- und Domchor Berlin beworben. Der Chorleiter lehnte sie mit der Begründung ab, ihre Stimme füge sich nicht in das Klangbild eines Knabenchors ein. Diese Erklärung beurteilten die Richter als "nicht zu beanstanden". Vor Gericht gezogen war die Mutter des Mädchens, weil sie das Recht ihrer Tochter auf Gleichberechtigung verletzt sah.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 22.05.2021 08:00 Uhr

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