Lauterbach und Buschmann einigen sich auf Corona-Regeln

Berlin: Der Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz steht. Zentrales Mittel bleibt die Maske. Wer ein Krankenhaus oder eine Pflegeinrichtung betreten will, muss ab Herbst eine Maske tragen und einen negativen Corona-Test vorlegen. Ausgenommen von den Tests sind Menschen, die in den vergangenen drei Monaten geimpft wurden oder einen maximal 90 Tage alten Genesenenausweis vorlegen können. Das haben das Gesundheitsministerium und das Jusitzministerium beschlossen. Die Maskenpflicht gilt auch weiter im Flugverkehr und im öffentlichen Fernverkehr. Über eine Maskenpflicht im Nahverkehr entscheiden künftig die Länder. Sollte sich die Lage verschärfen, können die Länder auch wieder Masken in Innenräumen und Personenobergrenzen bei Veranstaltungen verordnen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 03.08.2022 14:15 Uhr

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