Konzerthäuser und Theater können für Corona-Ausfälle Gutscheine ausgeben

Berlin: Konzerthäuser, Theater und Museen können bei Corona-bedingten Ausfällen auch Gutscheine an betroffene Kunden ausgeben. Der Bundestag hat am Abend beschlossen, dass dies neben der Rückzahlung des Eintrittspreises möglich ist. Die Regelung gilt demnach für Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen, für die Kunden vor dem 8. März ein Ticket erworben haben. Wer seinen Gutschein nicht nutzt, erhält das Geld zurück.

Sendung: BR24 Nachrichten, 15.05.2020 01:00 Uhr

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