Nachrichtenarchiv - 15.05.2020 01:00 Uhr
Konzerthäuser und Theater können für Corona-Ausfälle Gutscheine ausgeben
Berlin: Konzerthäuser, Theater und Museen können bei Corona-bedingten Ausfällen auch Gutscheine an betroffene Kunden ausgeben. Der Bundestag hat am Abend beschlossen, dass dies neben der Rückzahlung des Eintrittspreises möglich ist. Die Regelung gilt demnach für Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen, für die Kunden vor dem 8. März ein Ticket erworben haben. Wer seinen Gutschein nicht nutzt, erhält das Geld zurück.
Sendung: BR24 Nachrichten, 15.05.2020 01:00 Uhr