Kabinett bringt Ausweitung des Kinderkrankengeldes auf den Weg

Berlin: Das Kabinett hat die Ausweitung des Kinderkrankengeldes auf den Weg gebracht. Der Anspruch soll demnach bestehen, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schule oder Kita pandemiebedingt geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt wurde. Das Kinderkrankengeld können auch Eltern beantragen, die zwar im Homeoffice arbeiten können; durch die gleichzeitige Kinderbetreuung aber überlastet wären. - Konkret sollen Eltern in diesem Jahr 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld erhalten können, Alleinerziehende 40 statt 20 Tage. Grundsätzlich haben nur gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Leistung. Um ihn geltend zu machen, reicht eine Bescheinigung der Kita oder der Schule, die bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Die Regelung gilt rückwirkend zum 5. Januar.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 12.01.2021 17:00 Uhr

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