Ilegale Internetgeschäfte werden Straftatbestand

Berlin: Eine weitere Reform in der letzten Sitzungswoche der Legislaturperiode - die mit dem heutigen Freitag zuendegeht - betrifft den Internethandel mit Waffen, Rauschgift und Kinderpornografie. Künftig können Betreiber einer kriminellen Handelsplattform mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Schon jetzt machen sich Betreiber der Beihilfe schuldig, wenn ihre Online-Marktplätze für illegale Geschäfte genutzt werden. Wenn ihnen aber keine Kenntnis von den konkret gehandelten Waren nachgewiesen werden kann, bleiben sie in der Regel unbehelligt.

Sendung: BR24 Nachrichten, 25.06.2021 03:00 Uhr

Zur BR24 Startseite