Großstadt-Mietspiegel ist laut Urteil nicht auf kleinere Orte übertragbar

Karlsruhe: Vermieter dürfen eine Mieterhöhung nicht einfach mit dem Mietspiegel einer benachbarten Kommune begründen. Das ist nur legitim, wenn beide Orte hinsichtlich Einwohnerzahl, Infrastruktur sowie kulturellem und wirtschaftlichem Angebot vergleichbar sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin aus Stein bei Nürnberg eine Mieterhöhung mit dem Mietspiegel im benachbarten Fürth begründet. Auch wenn beide Städte in der Nähe von Nürnberg lägen, seien sie doch zu unterschiedlich, so die Begründung. So habe Stein weniger Einwohner und kein Krankenhaus, Kino, Theater oder Museum. Außerdem sei die Verkehrsanbindung schlechter als in Fürth.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 07.10.2019 15:00 Uhr

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