Gerichtsurteil: "Fräulein" keine Beleidigung

Frankfurt am Main: Eine Mieterin ist mit einer Unterlassungsklage gegen ihre hochbetagten Vermieter gescheitert. Die Klägerin wollte vor dem Amtsgericht in Frankfurt erreichen, von dem Vermieterehepaar nicht mehr als "Fräulein" angesprochen oder angeschrieben zu werden. Sie fühle sich durch die Bezeichnung beleidigt, hieß es zur Begründung. Bei Zuwiderhandlung sollte ein Ordnungsgeld von 1.500 Euro fällig werden. Die Richter stuften die Bezeichnung "Fräulein" nicht als Beleidigung ein. Zwar sei der Begriff 1972 aus öffentlichen Registern gestrichen worden, doch eine juristisch feststellbare Ehrverletzung liege nicht vor. Zudem seien die Vermieter hochbetagte Menschen, die einen anderen Wortschatz pflegten.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 05.10.2020 12:00 Uhr

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