Gericht spricht erstes Urteil im Missbrauchsfall Lügde

Detmold: Bei der juristischen Aufarbeitung der Missbrauchsfälle auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde ist ein erstes Urteil gefallen. Der Angeklagte erhielt zwei Jahre auf Bewährung. Er muss sich außerdem einer Therapie unterziehen. Der 49-jährige Mann aus Stade soll in den Jahren 2010 bis 2011 an mindestens vier Webcam-Übertragungen beim Missbrauch von Kindern teilgenommen haben. In zwei Fällen soll er einen der beiden Hauptangeklagten zum Missbrauch aufgefordert haben. Der Mann hatte am ersten Verhandlungstag des Hauptprozesses ein Geständnis abgelegt. Sein Verfahren wurde deshalb abgetrennt. Im Gegensatz zu den beiden anderen Angeklagten war er nie auf dem Campingplatz, wo über Jahre mehr als 40 Kinder hundertfach sexuell missbraucht wurden.

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