Filmen oder Fotografieren von Unfalltoten ist künftig strafbar

Berlin: Das Fotografieren oder Filmen von Unfalltoten soll künftig eine Straftat sein. Eine entsprechende Gesetzesiniative hat das Bundeskabinett beschlossen. Demnach drohen bei entsprechenden Handlungen Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Das gleiche gilt für das heimliche Fotografieren unter den Rock oder das Kleid - das sogenannte Up-Skirting. Laut Bundesjustizministerin Lambrecht sollen die neu-beschlossenen Sanktionen eine abschreckende Wirkung auf Nachahmer haben. Auf den Weg gebracht hat das Kabinett zudem einen Teil des Gesetzespaketes zum Ausbau der Ganztagsbetreuung. In einem ersten Schritt will der Bund die Länder und Kommunen bei den Investitionen mit rund zwei Milliarden Euro unterstützen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 13.11.2019 12:00 Uhr

Zur BR24 Startseite