FDP und CDU in Berlin klagen gegen Mietendeckel

Berlin: Der neue Mietendeckel in der Bundeshauptstadt beschäftigt von heute an das Landesverfassungsgericht. Die Fraktionen von CDU und FDP im Abgeordnetenhaus reichen am Vormittag eine Normenkontrollklage ein. Sie machen geltend, dass das Gesetz zur Begrenzung der Mieten unvereinbar mit der Verfassung ist. Es sieht vor, dass die Mieten für eineinhalb Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand vom Juni 2019 bleiben müssen. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent pro Jahr erhöht werden. Wird eine bestehende Wohnung neu vermietet, muss sich der Anbieter an festgelegte Obergrenzen halten. Neben der juristischen Klärung in Berlin läuft bereits ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 25.05.2020 10:00 Uhr

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