EuGH: Mobilfunkanbieter hätten Kunden von Roaming freistellen müssen

Luxemburg: Mobilfunkanbieter hätten ihre Kunden 2017 automatisch von Roaminggebühren freistellen müssen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg heute Vormittag geurteilt. Die zusätzlichen Gebühren fürs Telefonieren über Ländergrenzen hinweg waren zum 15. Juni 2017 abgeschafft worden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte vor dem Landgericht München gegen den Konzern Telefonica Deutschland geklagt. Die Verbraucherschützer beanstanden, dass bei dessen Mobilfunkmarke O2 nur bestimmte Tarife automatisch umgestellt worden waren. Bei einem bestimmten Tarif hatten die Kunden erst eine SMS schicken müssen, um weniger zu zahlen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 03.09.2020 10:45 Uhr

Zur BR24 Startseite