EuGH lehnt Klage freier Händler gegen Autokonzerne ab

Luxemburg: Autohersteller müssen freien Ersatzteilhändlern keine umfassenden Informationen bereitstellen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Vormittag entschieden. Nach Ansicht der Luxemburger Richter liegt hier keine Diskriminierung unabhängiger Ersatzteilhändler und Werkstätten durch Vertragsbetriebe vor. Der Gesamtverband Autoteile-Handel ist damit mit seiner Grundsatzklage gegen den südkoreanischen Autohersteller Kia gescheitert. Der Verband hatte Kia stellvertretend für alle Autobauer vorgeworfen, den Wettbewerb zu behindern, zum Nachteil der Kunden, die mehr für Ersatzteile und Reparaturen zahlen müssten.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 19.09.2019 12:00 Uhr

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