Bundestag ermöglicht zweiten Prozess bei schwersten Verbrechen

Berlin: Bei schwersten Straftaten wie Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen kann Verdächtigen künftig ein zweites Mal der Prozess gemacht werden. Der Bundestag hat in der Nacht eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung beschlossen. Voraussetzung für ein erneutes Gerichtsverfahren ist, dass es neue Beweise gibt. Wegen des Verbots der sogenannten Doppelbestrafung darf eigentlich niemand für dieselbe Tat mehrfach zur Verantwortung gezogen werden. Weiterhin beschloss der Bundestag eine Update-Pflicht für digitale Geräte. Außerdem werden die Laufzeiten von Handyverträgen und Mitgliedschaften in Fitnessstudios künftig in der Regel auf ein Jahr beschränkt. Auch die Kündigung von Verträgen soll leichter werden. Die Abgeordneten einigten sich zudem auf die geplante Reform des Klimaschutzgesetzes. Demnach muss Deutschland bis 2045 klimaneutral werden - fünf Jahre früher als bisher festgeschrieben.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 25.06.2021 09:00 Uhr

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