Bundestag begrenzt Vertragslaufzeiten grundsätzlich auf ein Jahr

Berlin: Verträge für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios dürfen künftig in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen. Der Bundestag hat in der Nacht ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Längere Verträge von bis zu zwei Jahren sind demnach nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch auf einen Ein-Jahres-Vertrag hingewiesen wird. Dieser darf maximal 25 Prozent teurer sein. Verträge, die sich automatisch verlängern, dürfen monatlich gekündigt werden. Im Internet muss es künftig einen Kündigungsbutton geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können wie sie geschlossen wurden. Die Bundestagsabgeordneten beschlossen außerdem schärfere Strafen für Stalker und eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 25.06.2021 08:00 Uhr

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