Bundesausschuss entscheidet über Trisomie-Test als Kassenleistung

Berlin: Die Spitzengremien des Gesundheitssystems entscheiden heute, ob gesetzliche Kassen unter bestimmten Voraussetzungen einen Bluttest zur Erkennung des Down-Syndroms bei ungeborenen Kindern bezahlen sollen. Dabei geht es ausdrücklich um Frauen mit Risikoschwangerschaften und keinen generellen Anspruch. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, gesetzlichen Kassen und Kliniken hatte schon grundsätzliche Zustimmung signalisiert. Die genaue Regelung soll nun beschlossen werden. Die Bluttests gibt es bereits seit Jahren, sie sind allerdings keine Kassenleistung. Kritiker befürchten, dass infolge bezahlter Tests künftig mehr behinderte Kinder abgetrieben werden.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 19.09.2019 08:00 Uhr

Zur BR24 Startseite