BSW scheitert in Karlsruhe mit Antrag auf Neuauszählung der Bundestagswahl

Die Bundestagswahl muss nicht noch einmal neu ausgezählt werden: Das Bundesverfassungsgericht hat am Abend einen Antrag der Wagenknecht Partei abgewiesen. Das BSW wollte eine Neuauszählung durchsetzen. Denn ihm fehlen nach aktuellem Stand weniger als 10.000 Stimmen, um in den Bundestag einzuziehen. Das BSW und einige Wahlberechtigte hatten mit Klagen und Eilanträgen versucht zu erzwingen, dass die Stimmen bundesweit neu ausgezählt werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Anträge als unzulässig zurück. Das BSW kann sich aber nach der Feststellung des Ergebnisses an den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags wenden. Nach der heutigen Entscheidung der Verfassungsrichter kann der Bundeswahlausschuss das offizielle Ergebnis der Bundestagswahl - wie geplant - morgen bekanntgeben. .

Sendung: Bayern 3 Nachrichten, 13.03.2025 21:00 Uhr

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