BGH begrenzt Forderungen der Kläger im Dieselskandal

Karlsruhe: Wer viel mit seinem VW mit manipuliertem Dieselmotor gefahren ist, bekommt weniger Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die gefahrenen Kilometer können demnach sogar dazu führen, dass vom Schadenersatzanspruch nichts mehr übrig bleibt. Außerdem haben geschädigte Kunden keinen Anspruch auf Verzinsung des Schadens, wie der BGH feststellte. Schließlich hätten die Kunden im Austausch für den Kaufpreis ein voll nutzbares Fahrzeug erhalten. Das habe den Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Geldes kompensiert.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 30.07.2020 13:00 Uhr

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