Bayern setzt Dokumentationspflicht für Arztpraxen und Pflegeheime aus

München: Bayern setzt die im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehene Berichts- und Dokumentationspflicht für Einrichtungen wie Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime aus. Das hat Gesundheitsminister Holetschek angekündigt. Wörtlich sagte der CSU-Politiker: "Bürokratie und Pandemie vertragen sich nicht, besonders angesichts der vollen Praxen und Krankenhäuser". Die Entscheidung gilt mit sofortiger Wirkung. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz muss das Personal in Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Rettungsdiensten vor jedem Dienstantritt einen Corona-Test machen - unabhängig vom Impfstatus. Die Testergebnisse müssen dokumentiert und den Gesundheitsämtern übermittelt werden. Holetschek forderte den Bund auf, das Gesetz sofort zu ändern.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 24.11.2021 23:00 Uhr

Zur BR24 Startseite