Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag gegen 2G plus ab

München: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die 2G-Plus-Regel abgelehnt. Zur Begründung erklärten die Richter, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen hinter den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen zurücktreten müssten. Aber es gebe gewisse Zweifel, ob die 2G-Plus-Regel mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren sei. Denn der Begründung der Verordnung sei nicht zu entnehmen, wieso die Gastronomie anders als Kinos zu beurteilen seien. Den Eilantrag hatte ein Nürnberger Kinobetreiber gestellt.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 21.12.2021 19:00 Uhr

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