Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt vorerst 2G-Regel im Einzelhandel

München: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel für den Einzelhandel vorläufig außer Kraft gesetzt. Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts statt. Entsprechend der bislang geltenden bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung darf in den Einzelhandel grundsätzlich nur, wer genesen oder geimpft ist. Ausgenommen sind Läden mit Waren des täglichen Bedarfs. Durch diese Regelung sah die Antragstellerin ihre Berufsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Die Richter gaben ihr recht und begründeten das damit, dass in der Verordnung nicht klar genug geregelt sei, welche Geschäfte zum täglichen Bedarf gehören. Staatskanzleichef Herrmann kündigte gleich nach Bekanntwerden der Entscheidung an, dass die 2G-Regel im Einzelhandel komplett ausgesetzt wird. Eine FFP2-Maskenpflicht bleibe aber weiter bestehen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 19.01.2022 16:00 Uhr

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