AfD darf mit 30 Listenkandidaten bei der Landtagswahl in Sachsen antreten

Leipzig: Die AfD in Sachsen darf nur mit 30 Listenkandidaten bei der Landtagswahl am 1. September antreten. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Leipzig endgültig entschieden. Damit zieht die AfD zwar mit weniger Kandidaten ins Rennen als geplant - ursprünglich hatte die Landesliste 61 Plätze umfasst. Trotzdem ist das Urteil ein Teilerfolg für die Partei, denn der Landeswahlausschuss hatte Anfang Juli wegen Formfehlern nur 18 Kandidaten zugelassen. Die AfD kündigte dennoch eine Beschwerde im Wahlprüfungsausschuss des neuen Landtages an. Die kann allerdings erst nach der Wahl erfolgen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 16.08.2019 22:00 Uhr

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