Bildrechte: pa/dpa

Xavier Naidoo

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Gericht: Xavier Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden

Erfolg vor dem Regensburger Landgericht für Xavier Naidoo: Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung darf den Soulsänger künftig nicht mehr als Antisemiten bezeichnen. Andernfalls drohen ihr Ordnungsgeld oder Ordnungshaft. Von Sebastian Grosser

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Xavier Naidoo hat in einem Unterlassungsverfahren vom Landgericht Regensburg Recht bekommen: Eine Frau hatte Naidoo bei einer öffentlichen Veranstaltung in Straubing als Judenfeind bezeichnet. Dagegen hat der Sänger erfolgreich geklagt. Bei einer Wiederholung drohen der Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung nun Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.

Im Juli 2017 hatte die Frau Naidoo bei einer Veranstaltung im Theater Am Hagen in Straubing als "Antisemit" bezeichnet und wörtlich ergänzt: "Das ist strukturell nachweisbar." Die Anwältin der Referentin hatte vor Gericht darauf verwiesen, dass es sich dabei um eine Einschätzung im Sinne der Meinungsfreiheit handle.

Richterin Barbara Pöschl sagte bei der Urteilsverlesung, die Referentin habe ihren Vorwurf nicht ausreichend belegen können. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts sei in diesem Fall höher zu bewerten als die Meinungsfreiheit.

Naidoo erschien zum Prozessauftakt persönlich

Naidoo war zum Auftakt des Prozesses persönlich nach Regensburg gekommen. Vor Gericht hatte er bestritten, ein Antisemit zu sein. Er habe selbst viele jüdische Freunde, so der Sänger. Unter anderem sei auch sein Konzertveranstalter jüdischen Glaubens.

In dem Verfahren waren diverse Songtexte Naidoos auf mögliche antisemitische Inhalte untersucht worden. In einem Lied stellt Naidoo beispielsweise einen Bezug zur Rotschild-Bank her, ohne diese so zu nennen, und bezeichnet diese als Schmock.