Der Hamburger Musikproduzent Frank Peterson hat einen langen Weg durch die Instanzen hinter sich. Er hat seiner Meinung nach bereits 1996 einen "Exklusiv-Vertrag" mit Sarah Brightman geschlossen und klagte daher gegen Youtube, wo deren Musik und teilweise auch deren Konzerte in Ton und Bild kostenlos konsumiert werden können. Ein "Unding", so Peterson, der den Google-Konzern, zu dem Youtube gehört, nun zur Kasse bitten will. Das Verfahren läuft seit zehn Jahren und führte zu immer neuen Urteilen. Das Landgericht Hamburg hielt nur drei Sarah-Brightman-Titel auf Youtube für illegal und wies die Klage ansonsten ab.
Kläger: "Extrem ungerecht"
Die Berufungsinstanz, das OLG Hamburg, störte sich immerhin bereits an sieben Songs auf Youtube, allerdings waren die Richter auch der Meinung, dass Youtube weder "Täter, noch Mittäter oder Teilnehmerin" war. Schließlich habe die Plattform die fraglichen Inhalte nicht selbst "eingestellt". Peterson wollte insgesamt zwölf Lieder und zusätzlich alle Titel vom Album "A Winter Symphony" (2008 erschienen) aus der Musikplattform entfernt wissen und findet das Geschäftsgebaren der Netz-Riesen "extrem ungerecht". Schon Anfang November 2008, kurz nachdem das Album heraus kam, waren Songs bei Youtube abrufbar. Trotz anwaltlicher Beschwerde von Peterson waren Ende November 2008 abermals bzw. erneut Videos verfügbar, denn Brightman ging damals auf Tour und wurde tausendfach von Fans gefilmt.
"Youtube könnte als Täter in Frage kommen"
Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof deutete nun an, dass der weltgrößte Musikprovider möglicherweise auch als Täter oder wenigstens Mittäter in Frage kommen könnte. Für eine Entscheidung müsse die bisherige Rechtsprechung auf europäischer Ebene zumindest berücksichtigt werden. Im Kern müssen die höchsten Richter darüber befinden, inwieweit die Plattform eine mögliche Verletzung der Urheberrechte prüfen muss. Ein Urteil ist noch nicht absehbar, zumal auch komplizierte europäische Rechtsvorschriften berücksichtigt werden müssen. Fest steht: Youtube verdient viel Geld mit den Inhalten, die anonyme Nutzer dort hoch laden.
"Großes Ungleichgewicht"
Florian Drücke vom Bundesverband der deutschen Musikindustrie (BVMI) wird in Agenturen mit dem Satz zitiert, "es ist ein großes Ungleichgewicht, dass der größte Musikdienst der Welt mit über einer Milliarde Nutzer an die Rechteinhaber und ihre Partner vergleichsweise sehr wenig" abgebe. Laut BVMI-Dachverband IFPI findet derzeit knapp die Hälfte des Musik-Streamings in Deutschland über Video-Streaming-Dienste wie Youtube statt. Sie tragen zusammen aber nur 1,9 Prozent zum Umsatz bei.