Archäologin Carola Metzner-Nebelsick von der Ludwig-Maximilians-Universität in München bezeichnete es als "Unwesen", was sich auf bayerischen Fluren abspielt: Aus ihrer Sicht verursachen die geschätzt 16.000 privaten Schatzsucher mit ihren "klandestinen" Aktivitäten "Millionenverluste". Kein Wunder also, dass die Expertin höchst erfreut darüber ist, dass der Freistaat das unentdeckte Kulturgut im Boden besser schützen will. Nach dem Willen der Staatsregierung soll der Einsatz von Metalldetektoren künftig auf ausgewiesenen Flächen verboten sein. Wissenschaftsminister Markus Blume will damit dem "Raubbau" einen Riegel vorschieben, wie er es im vergangenen Sommer bei der Vorstellung eines Gesetzentwurfs ausdrückte.
"Am besten wäre Erlaubnispflicht"
Bei einer Expertenanhörung im Bayerischen Landtag sprachen sich die versammelten Fachleute allerdings dagegen aus, private Schatzsuche grundsätzlich zu untersagen. Auch Carola Metzner-Nebelsick kann sich eine "Zertifizierung" von interessierten Hobby-Archäologen vorstellen, in Großbritannien und Dänemark gebe es dazu "wunderbare Modelle", an denen sich Bayern orientieren könne. Auch Erich Claßen vom rheinland-pfälzischen Amt für Bodendenkmalpflege sprach sich gegen ein Verbot von Sonden-Gehern aus: "Ich halte es für weitaus zielführender, mit diesen Personen vernünftig zusammenzuarbeiten. Sie sind da, und man muss sie irgendwie einbinden. Ich glaube, das wäre am besten mit einer Erlaubnispflicht getan und weniger mit einem Verbot. Dass das zusätzliches Personal erfordert, ist für mich unstrittig."
"Sie kümmern sich nicht um Eigentumsrecht"
Ähnlich sah es der Verwaltungsrechtler Dimitrij Davydov: "Das Verbot des Einsatzes von Metallsonden, das allein durch berufliche Gründe überwunden werden kann, erscheint als zu restriktiv, weil es zum Beispiel einen ehrenamtlichen Einsatz nicht berücksichtigt. Da gibt es bundesweit sicherlich ausgewogenere Regelungen, an denen man sich orientieren könnte."
Der österreichische Fachmann Bernhard Hebert hielt es ebenfalls für wenig aussichtsreich, die Schatzsuche generell zu verbieten: "Das Problem der illegalen Sondengänger wird man damit nicht in den Griff bekommen. Da geht es darum, Trophäen zu sammeln oder Geld zu verdienen mit dem Verkauf von Funden. Das wird sich dadurch, dass die Funde nominell dem Staat gehören, nicht aus der Welt schaffen lassen, weil sich derzeit sehr wenige dieser Personen, die nach Schätzen suchen, um das Einkommensrecht kümmern."
"Grabungstourismus" kritisiert
Die Einführung eines "Schatzregals" in Bayern wurde allgemein begrüßt. Damit ist gemeint, dass jeder, der wertvolle Gegenstände entdeckt, diese an die staatlichen Behörden abgeben muss. Diese wollen ihren Eigentumsanspruch dann in der Regel an die jeweiligen Gemeinden abtreten. Bisher durften Schatzsucher im Freistaat gemäß einer Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 984) die Hälfte des Wertes für sich beanspruchen, selbst dann, wenn ihre Grabungen nicht genehmigt waren. Die andere Hälfte stand dem Grundstückseigentümer zu. Von einem "Grabungstourismus" war die Rede. Von "Millionen" Objekten seien zum Beispiel im Jahr 2018 ganze 2.500 gemeldet worden.
Wieskirche mit Solardach?
Umstritten war bei der Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst das Thema Klimaschutz im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz. Die Staatsregierung drängt darauf, auch historische Gebäude von der Klimawende nicht völlig auszunehmen. "Was wir an einem Denkmal lieben, ist bestimmt nicht seine Ölheizung, sondern wir lieben die Qualität des Bauwerks", so Lydia Haack, die Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer. "Wenn man heutzutage Fotovoltaikanlagen auf einem Dach sieht, die eher aussehen wie Zahnspangen von pubertierenden Kindern, dann kann das kein Weg für ein Denkmal sein, und das ist auch sicherlich nicht angestrebt."
Am Beispiel der Windräder wies Lydia Haack daraufhin, dass es schon einen Unterschied mache, ob deren Mindestabstand zu Denkmälern im Gesetz in Metern angegeben werde oder ob es um die "Sichtbarkeit" gehe. Der Denkmalpflege-Experte Andreas Hild von der TU München gab zu bedenken, dass Solarkollektoren auf dem Dach der berühmten Wieskirche sicherlich nicht deren "Substanz" beeinträchtigten, durchaus aber ihr Erscheinungsbild. Er stellte auch die Frage, ob die bayerischen Denkmäler wirklich einen nennenswerten Beitrag zur Energiewende leisten könnten.
Debatte über Zeltdach des Olympiageländes
Andere Redner gaben zu bedenken, dass die allermeisten hochbetagten Denkmäler aus heutiger Sicht ja ohnehin "klimaschonend" errichtet worden seien und somit hohe Ansprüche an Nachhaltigkeit erfüllen. Es war in der Anhörung durchaus die Sorge zu spüren, dass bei der anstehenden Abwägung zwischen der identitätsstiftenden Wirkung eines historischen Gebäudes und dem Klimaschutz zu "radikal" auf die Erfordernisse umweltweltfreundlicher Energie Wert gelegt wird. Architekt Heiko Folkerts ereiferte sich sogar, Windräder würden die "Landschaft verschandeln". So gesehen sei der Klimaschutz eine Bedrohung der bayerischen Kulturlandschaft.
Mehrfach erwähnt wurde dabei das transparente Zeltdach des Münchner Olympiageländes. Ob die Kunststoff-Platten, die bereits mehrfach erneuert wurden, unter den Aspekten des Klimaschutzes noch zeitgemäß sind, darüber gehen die Meinungen durchaus auseinander.
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