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Wenn der Hammer fällt...

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Kunsthandel über "Regulierungsdruck" aus Brüsssel alarmiert

Maßnahmen der Europäischen Union gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung beunruhigen den deutschen Kunsthandel. Der Verband spricht von "stetig wachsendem Bürokratismus" und fordert mehr "Außenmaß" und "Interessenausgleich". Von Peter Jungblut

Zu den EU-Maßnahmen, die der Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer e.V. (BDK) kritisiert, gehört die Überarbeitung der Geldwäsche-Richtlinie vom 30. Mai, wonach Kunsthändler alle Barbeträge und Überweisungen über 10 000 Euro genauer unter die Lupe nehmen müssen. So haben sie die „due diligence“ ihrer Kunden zu garantieren, also mit der „gebotenen Sorgfalt“ deren Seriosität zu überprüfen. Für Händler anderer Wirtschaftsgüter gilt das in dieser Form nicht. Die französische Regierung habe bei den entsprechenden Verhandlungen innerhalb der EU daher auch auf einen „angemessenen Ausgleich“ zwischen der „Kontrolle internationaler Handelsströme“ und dem „reibungslosen Ablauf des legalen Kunsthandels“ Wert gelegt. Nur dann sei die „dauerhafte Funkionsfähigkeit“ des europäischen Kunstmarkts gesichert, so der Lobby-Verband.

Raubkunst finanziert Terrorismus

Kritisch sehen die Händler auch, dass alle Kunstobjekte, die älter als 250 Jahre sind, unter die verschärften Geldwäsche- und Antiterror-Regeln fallen. Es sei völlig ausreichend, die Altersgrenze bei 500 Jahren anzusetzen. Nahöstliche Terrorgruppen handeln seit Jahren mit antiker Raubkunst aus illegalen Ausgrabungen. Die entsprechenden Objekte sind in der Regel mehrere tausend Jahre alt. Die EU will die Vermarktung solcher Artefakte mit Hilfe der Einfuhr-Verordnung drastisch erschweren. Am 10. Juli wird die entsprechende Novelle im Europäischen Parlament erstmals diskutiert.