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Ein bis drei Prozent Tageslicht, harter Betonboden, nicht mal ein Quadratmeter Platz pro Tier - das sind die gesetzlichen Vorgaben. Der Großteil der Schweine wird so gehalten. Jetzt kommt ein Rechtsgutachten zu dem Schluss: Diese Art der Schweinehaltung verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
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