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Geoblocking im Internet-Handel EU-Staaten einigen sich

Wer als Deutscher in der EU in einem Laden einkauft, kann dies als Ausländer ohne Einschränkung tun. Im Online-Handel verhindert dies das sogenannte Geoblocking. die EU-Staaten wollen das nun ändern.

Von: Kai Küstner

Stand: 28.11.2016

Geoblocking soll abgeschafft werden | Bild: pa / dpa

Man stelle sich vor, in einem anderen EU-Land Urlaub zu machen, zum Beispiel in Spanien oder Kroatien einen Laden zu betreten. Wenn man eine Badehose, eine CD oder ein Buch erwerben wollte, wäre man sicher überrascht über die Aufforderung, seinen Personalausweis vorzuzeigen. Vor allem, wenn einem - je nach Staatsangehörigkeit – der Einkauf verweigert würde. So aber sei das in Europa beim Online-Handel noch immer, beklagen Kritiker:

"Nur jede Dritte Website in Europa erlaubt es ihren Kunden aus anderen Mitgliedsstaaten, bei ihnen einzukaufen. Das ist so, als würden Sie Brot bei ihrer Bäckerei kaufen – und die lässt das nicht zu, weil sie aus einem anderen Land kommen."

Peter Ziga, Slowakischer Wirtschafts-Minister

Akzeptanz von ausländischen Kreditkarten- kein 'Umleiten" mehr

Möglich ist das, weil die Website automatisch erkennt, in welchem Land der Rechner steht, von dem aus die Anfrage erfolgt. Nun aber haben sich die EU-Einzelstaaten darauf geeinigt, Geoblocking in den Bereichen zu verbieten, in denen ihnen dies nicht gerechtfertigt erscheint. So etwa, wenn Unternehmen ausländische Kredit-Karten nicht akzeptieren. Oder so auch im Falle des "Umleitens": Versucht ein Kunde etwa, sich das Schnäppchen-Angebot eines Händlers in Rumänien zu sichern, dann wird er bei dem Versuch oft auf die deutsche Internet-Seite des Anbieters umgelenkt – wo dann die Preise durchaus wieder höher sein können. Insgesamt soll also mit der Einigung jetzt die Ungleichbehandlung von In- und ausländischen Internet-Kunden aufgehoben werden:

"Pfad, der alle zufrieden stellt"

"Das halte ich für einen sehr wichtigen Schritt. Wir wollen einen europäisch-digitalen Binnenmarkt. Daher ist der Abbau von solchen Handelsbeschränkungen ein ganz zentraler Punkt."

Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium

Die europäische Verbraucherschutz-Organisation BEUC hebt einiges lobend hervor, spricht aber insgesamt von einem 'lauwarmen' Versuch, Hindernisse beim Online-Handel abzutragen. Insgesamt mussten die EU-Staaten – wie so oft – einen Pfad ausfindig machen, der alle Seiten zufrieden stellt – Kunden wie Anbieter:     

"Es geht um die Frage, wie balanciere ich das aus zwischen Verbraucher-Interessen und den Interessen der Unternehmen."

Matthias Machnig

Kompromiss: Online bestellen, aber selber abholen

Ein gängiges Beispiel ist das von einem Weingut in Frankreich: Nach dem Willen der EU-Staaten sollen Kunden aus Deutschland etwa nicht mehr ohne weiteres auf die Seite eines Zwischenhändlers umgeleitet werden. Direktbestellungen sollen durchaus möglich sein. Allerdings kann der Weinfreund dem Anbieter nicht zumuten, dass der seine Flaschen in alle Winkel Europas liefert. Im Zweifel kann dem Kunden durchaus abverlangt werden, dass er seine Ware selber abholen muss. Ob sich der Kauf dann noch lohnt, ist eine andere Frage.

Beschlossen ist die neue Regelung noch nicht. Zunächst werden die EU-Staaten nun mit dem Parlament verhandeln müssen. Ziel ist es, sich bis Sommer 2017 zu einigen.


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