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Drittes Pflegestärkungsgesetz Die Richtung stimmt

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages beschäftigte sich heute mit dem Entwurf für ein 3. Pflegestärkungsgesetz. Experten gaben u.a. ihre Bewertungen zu der Frage ab, ob die darin vorgesehen Regelungen zur Bekämpfung des Abrechnungsbetrugs ausreichen.

Von: Arne Meyer-Fünffinger

Stand: 17.10.2016

Ein Pfleger hält die Hand einer Bewohnerin eines Pflegeheims | Bild: picture-alliance/dpa

Die Richtung stimmt, aber perfekt ist das Gesetz nicht, um den Abrechnungsbetrug in der Pflege wirksam und nachhaltig zu bekämpfen. So lassen sich die Aussagen der Pflege- und  Krankenkassenvertreter, die in der Anhörung zu Wort kamen, zusammenfassen.

Zurückhaltende Vorschriften

MDK-Geschäftsführer Peter Pick etwa kritisierte, dass die Medizinischen Dienste in den jeweiligen Ländern die Unterlagen von zu kontrollierenden Pflegediensten mit Verzögerung bekommen. "Da sind die neuen Vorschriften etwas zurückhaltend formuliert", sagte Pick.

Rieke Detering von der Deutschen Stiftung Patientenschutz forderte, anonyme Hinweisgeber, die über Missstände bei Pflegediensten berichten wollen, bräuchten mehr und bessere Anlaufstellen.

"Und schließlich glauben wir, dass man mal darüber nachdenken sollte, ob man nicht eine Straffreiheit bei einer Selbstanzeige einführen könnte. Ähnlich dem Steuerrecht."

Rieke Detering, Deutsche Stiftung Patientenschutz

Berichte über massenhaften Abrechnungsbetrug

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz, das der Bundestag bis Ende dieses Jahres verabschieden soll, war nach Berichten von BR Recherche und der Welt am Sonntag über den bundesweit massenhaften Abrechnungsbetrug in der Pflege geändert worden.

Es sieht deutlich strengere Kontrollen für Pflegedienste vor. Im Kern geht es bei dem Gesetz aber darum, die Kommunen bei der Beratung von Angehörigen Pflegebedürftiger zu stärken – durch den Aufbau von Pflegestützpunkten vor Ort etwa.


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