Der 48 Jahre alten Mutter des Opfers und ihrem einschlägig vorbestraften 39-jährigen Lebensgefährten wird in dem Verfahren vor der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg vorgeworfen, den heute neunjährigen Jungen mehr als zwei Jahre lang regelmäßig missbraucht und an andere Männer verkauft zu haben. Dem Paar werden unter anderem schwere Vergewaltigung und Zwangsprostitution in jeweils fast 60 Fällen zwischen Mai 2015 bis Ende August 2017 zur Last gelegt. In dem Fall gibt es insgesamt acht Tatverdächtige. Die Mutter und ihr Lebensgefährte, beide Deutsche, gelten aber als die zentralen Figuren in dem Missbrauchsfall. In der mehr als 100 Seiten langen Anklageschrift ist die Rede von Fesselungen, extremen Demütigungen, Beschimpfungen, Drohungen sowie körperlicher Gewalt und Vergewaltigungen. Die Schwere und Vielzahl der Verbrechen sowie die Rolle der Mutter machen den Fall außergewöhnlich.
Filmaufnahmen als Beweismittel
Eine Vielzahl der Taten wurde gefilmt - sowohl die, die das Paar beging, als auch die, die die Freier an dem sich laut Anklage "massiv ekelnden" und völlig wehrlosen Kind vollzogen. Die Aufnahmen dienen in diesem und den anderen Verfahren als Beweismittel. Außerdem führten die bisherigen Aussagen des 39-Jährigen auch zur Festnahme von Männern, denen das Kind zum Vergewaltigen überlassen worden war.
Sicherungsverwahrung als Ziel
"Ich erhoffe mir, auch wenn es vielleicht unrealistisch ist, von der angeklagten Kindsmutter vielleicht mal eine Erklärung zur Motivation", sagte die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Katja Ravat. Ravat vertritt in dem Prozess den missbrauchten Jungen. Ziel von Anklage und Nebenklage sei neben langjährigen Haftstrafen eine anschließende Sicherungsverwahrung, vor allem für den wegen schwerer Kindesmisshandlung vorbestraften Lebensgefährten der Mutter. "Dass ich dem Kind rückmelden kann, dass der Mann auf absehbare Zeit nicht mehr aus der Haft entlassen werden wird", sagte Ravat.
Das Paar kündigte zum Prozessautakt Aussagen an: Beide Angeklagten ließen über ihre Anwälte mitteilen, dass sie sich am Nachmittag zur Sache und zur Person äußern wollten. Gleichzeitig beantragten sie dafür den Ausschluss der Öffentlichkeit. Ob dem stattgeben wird, war offen.
Tötung des Jungen angefragt
Zeitgleich begann vor dem Karlsruher Landgericht der Prozess gegen einen 44-Jährigen aus Schleswig-Holstein: Er soll im sogenannten Darknet beim Lebensgefährten der Mutter angefragt haben, ob er den Jungen sexuell missbrauchen und danach töten dürfe. Weil der 39-Jährige das ablehnte, soll der einschlägig Vorbestrafte aus Schleswig-Holstein gefragt haben, ob man alternativ nicht ein anderes Kind gemeinsam entführen könne, um es sexuell zu missbrauchen und anschließend zu töten. "Der Angeklagte war zur Tötung fest entschlossen", sagte die Staatsanwältin zum Prozessauftakt.
Beim Treffen in einem Schnellrestaurant hatte er 500 Euro und die Utensilien für die geplante Vergewaltigung des Jungen dabei, unter anderem zwei Paar Handschellen und Klebeband zum Knebeln.
In diesem Verfahren wurde die Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen. Die Verteidigung hatte dies beantragt, weil der Angeklagte persönliche Dinge wie sein Sexualleben erläutern wolle.