Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkommitees der deutschen Katholiken
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Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkommitees der deutschen Katholiken

    ZdK-Präsidentin: "Abtreibungen flächendeckend ermöglichen"

    Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken Stetter-Karp fordert ein größeres Angebot für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland. Zugleich betont sie, dass ein Schwangerschaftsabbruch keine reguläre medizinische Dienstleistung sei.

    Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, hat ein besseres Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland gefordert. Es sei "sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird", schreibt die Sozialwissenschaftlerin in einem Gastbeitrag für die "Zeit"-Beilage "Christ & Welt".

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    Stetter-Karp: Schwangerschaftsabbruch keine reguläre medizinische Dienstleistung

    Insbesondere im ländlichen Raum sei das derzeit aber nicht der Fall, so die ZdK-Präsidentin. Eine Diskussion über die Sicherung des Angebots müsse auch die medizinische Ausbildung umfassen. Zugleich betont sie, dass ein Schwangerschaftsabbruch aus Sicht des ZdK nicht als reguläre medizinische Dienstleistung betrachtet werde: "Es ist kein regulärer Eingriff, und darf auch nicht als solcher behandelt werden."

    Die Abschaffung des Paragrafen 219a, der ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beinhaltete, bewerte das ZdK generell positiv, sagte Stetter-Karp. Die Debatte um die Streichung des Paragrafen habe jedoch gezeigt, dass der Schutzaspekt in vielen politischen und gesellschaftlichen Diskussionen zunehmend an Bedeutung verliere. "Wir vertreten aber, dass dies kein Türöffner sein darf, das Schutzkonzept auszuhebeln."

    Bischofskonferenz hatte Streichung von 219a kritisiert

    Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatte die Streichung von 219a hingegen kritisiert. Sie hatte sich für dessen Erhalt sowie eine Überarbeitung des Paragrafen zur weiteren Verbesserung der Informationslage der Frauen eingesetzt.

    Nach der Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) Änderungen in der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten gefordert. Zudem zeigte sie sich grundsätzlich offen dafür, auch den Abtreibungs-Paragrafen 218 anzugehen: Schwangerschaftsabbrüche gehörten nicht ins Strafgesetzbuch, sagte Paus Anfang Juli. Allerdings wolle sie einer von der Ampel-Koalition geplanten Expertenkommission zu diesem Thema nicht vorgreifen.

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    Stetter-Karp: Verpflichtende Beratung vor Abtreibung hat sich bewährt

    "Paragraf 218a darf unter keinen Umständen in seiner Substanz angetastet werden", betonte dagegen die ZdK-Präsidentin. Die verpflichtende Beratung als Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung habe sich in der Praxis in den vergangenen Jahrzehnten bewährt. Zugleich sei die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zwischen 2011 und 2021 im Zehnjahresvergleich um 13,1 Prozent gesunken.

    Stetter-Karp gehört zu den Mitbegründerinnen des Vereins Donum Vitae, der Schwangerschaftskonfliktberatung anbietet und Beratungsscheine ausstellt, die nach Paragraf 218a einen Schwangerschaftsabbruch ermöglichen. Der Verein war 1999 von ZdK-Mitgliedern gegründet worden, als die Deutsche Bischofskonferenz beschloss, sich aus dem gesetzlichen Beratungssystem zurückzuziehen.

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