Eine Kundin gibt in einer Apotheke ein ärztliches Rezept ab, um verschriebene Medikamente zu erhalten.
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Eine Kundin gibt in einer Apotheke ein ärztliches Rezept ab, um verschriebene Medikamente zu erhalten.

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Zahlen Krankenkassen notwendige Medikamente nicht mehr?

"Die Kasse zahlt das nicht mehr" - das behauptete kürzlich eine BR24-Nutzerin auf Facebook. Stimmt es, dass gesetzliche Krankenkassen tatsächlich notwendige Medikamente aus dem Leistungskatalog nehmen? Ein #Faktenfuchs.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Eine Rentnerin, die in der Apotheke ein Privatrezept über ein Medikament einlöst und 60 Euro selbst zahlen muss, "weil die Kasse die Kosten nicht mehr übernimmt" - diese Szene beschrieb eine BR24-Nutzerin auf Facebook. Zum Thema Altersarmut bei Frauen haben wir den Kommentar in einem Artikel aufgegriffen - und gehen mit einem #Faktenfuchs der Behauptung nach.

Schneller Kostenanstieg

Tatsache ist: Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen steigen von Jahr zu Jahr. Allein für Arzneimittel haben die Kassen nach eigenen Angaben im Jahr 2018 rund 38,9 Milliarden Euro ausgegeben - das waren 8,8 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2013. Das bedeutet einen Zuwachs um fast 30 Prozent innerhalb von fünf Jahren.

Nach dem Sozialgesetzbuch zahlen die gesetzlichen Kassen das, was als "ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig" gilt. Was das genau ist, legt vor allem der "Gemeinsame Bundesausschuss" fest, in dem Vertreter von Krankenkassen, Kliniken und Ärzten sitzen. Alleine entscheiden können die Kassen hier nicht.

Neuentwicklungen werden meist erstattet

Die allermeisten Arzneien, die die Pharmaindustrie neu entwickelt, werden in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen ab dem Zeitpunkt der Markteinführung erstattet. Die Firmen können den Preis dabei in einem beträchtlichen Umfang selbst festlegen, vor allem wenn sich ein zusätzlicher therapeutischer Nutzen gegenüber Präparaten nachweisen lässt, die bereits auf dem Markt sind.

Über den Nutzen berät in der Regel das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Es wurde 2004 von der Bundesregierung ins Leben gerufen, soll aber unabhängig von der Politik und den Krankenkassen arbeiten. Wenn die Wissenschaftler des IQWiG zur Einschätzung kommen, dass der Nutzen eines Medikaments nicht höher ist als der Nutzen vergleichbarer Arzneien, die schon länger verfügbar sind, erstatten die Kassen oft nur die Kosten der Vergleichspräparate. Hier gilt das Prinzip: Wenn neue Präparate nicht besser sind als schon länger eingeführte Medikamente, darf auch der Preis nicht höher liegen.

Rezeptfreie Arzneien schon vor 15 Jahren gestrichen

Grundsätzlich komplett aus der Erstattung herausgenommen hat die Bundesregierung rezeptfreie Medikamente. Dieser Schritt erfolgte allerdings schon vor 15 Jahren und er betraf vor allem preisgünstige Arzneien wie etwa schwächere Schmerz- und Erkältungsmedikamente. Dass verschreibungspflichtige Arzneien aus der Erstattung herausgenommen wurden, so dass Kassenpatienten jetzt beträchtliche Kosten auf Privatrezept selbst zahlen müssen, davon ist bei verschiedenen Fachleuten nichts bekannt.

Verbraucherzentralen: "Kein allgemeines Problem"

Zur Internet-Erzählung von der Rentnerin, die angeblich 60 Euro auf ein Privatrezept zahlen muss, "weil die Kasse die Kosten nicht mehr übernimmt", erklärt der Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Kai Vogel, er gehe dabei davon aus, "dass es sich nicht um ein allgemeines Problem der Arzneimittelversorgung handelt."

Auch der Sozialverband VdK berichtet, man höre dort immer wieder den Satz: "Die Kasse zahlt das nicht mehr." Oft sei es aber so, dass die Kassen die betreffenden Arzneien noch nie erstattet hätten, heißt es vom VdK - etwa weil ein Medikament für die jeweilige Erkrankung nicht zugelassen ist. Es komme auch vor, dass Ärzte Privatrezepte ausstellen, wenn ein Medikament "nicht mehr auf dem Stand der Zeit ist bzw. eine nicht ausreichend nachgewiesene Wirkung in der Überprüfung bei Langzeitstudien hat", erklärt der VdK. Insgesamt aber ist auch dem Sozialverband kein Fall eines medizinisch notwendigen rezeptpflichtigen Medikaments bekannt, das früher von den Kassen erstattet wurde und heute nicht mehr bezahlt wird.

Zuzahlungen steigen

Tatsache ist allerdings auch, dass die Selbstbeteiligung der Patienten in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Nach einer Aufstellung des Kassenverbandes VdEK summierte sie sich im vergangenen Jahr auf 4,1 Milliarden Euro. Dabei sind auch Zuzahlungen zu Krankenhausaufenthalten oder Behandlungen wie Physiotherapie eingerechnet. Allerdings müssen Kassenpatienten höchstens zwei Prozent ihrer jährlichen Brutto-Einkünfte für Zuzahlungen aufbringen, bei chronisch Kranken liegt die Höchstbelastungsgrenze bei einem Prozent. Ein chronisch kranker Rentner mit beispielsweise 1.000 Euro Monatsrente muss also maximal 120 Euro Zuzahlungen im gesamten Jahr leisten, also 10 Euro pro Monat.

Fazit

Fahren gesetzliche Krankenkassen ihre Leistungen zurück, wenn es um Arzneien geht? Die Verbraucherzentrale und der Sozialverband VdK sehen das nicht so. Behauptungen wie "Die Kasse zahlt das nicht mehr" ließen sich meist schnell entkräften - etwa weil die Kassen die betreffenden Arzneien noch nie erstattet hätten. Dem Sozialverband ist nach eigenen Angaben kein Fall eines medizinisch notwendigen rezeptpflichtigen Medikaments bekannt, das früher von den Kassen erstattet wurde und heute nicht mehr bezahlt wird. Tatsache ist allerdings auch, dass die Selbstbeteiligung der Patienten an Arzneien in den vergangenen Jahren gestiegen ist.