Bildrechte: BR24
Videobeitrag

Wahlzettel zur Bundestagswahl - ohne Parteinamen

Bildbeitrag
>

Worauf man bei der Wahl achten muss

Worauf man bei der Wahl achten muss

Wir haben es ja alle in der Schule gelernt: Zwei Stimmen haben wir bei der Bundestagswahl. Welche Stimme war noch gleich die wichtigere? Und was sind nochmal Überhang- und Ausgleichmandate? Von Daniel Pokraka

Erst- und Zweitstimme

Mit der Zweitstimme wählt man die Partei, mit der Erststimme die Kandidaten. Damit ist die Zweitstimme die entscheidende. Mit der legen die Wähler fest, welche Partei im Bundestag wie viele Sitze bekommt. Also letztlich auch: Welche Koalitionen sind möglich – und wer kann regieren? Mit der Erststimme entscheidet man dagegen, welcher Abgeordnete den eigenen Wahlkreis im Bundestag vertritt. Wie stark seine Partei im Bundestag vertreten ist – damit hat die Erststimme nichts zu tun. Denn es gibt…

Überhang- und Ausgleichsmandate

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise direkt gewinnt, also mehr Abgeordnete in den Bundestag schickt, als sie nach dem Zweitstimmen-Ergebnis eigentlich dürfte.

Ein Beispiel: Partei X gewinnt in Bundesland Y alle 50 Wahlkreise, holt aber nur 40 Prozent der Zweitstimmen. Dann hätte sie eigentlich Anspruch auf 40 Sitze (weil dieses Bundesland insgesamt 100 zu verteilen hat). Weil aber das deutsche Wahlrecht allen Gewinnern eines Wahlkreises Anspruch auf ein Mandat im Bundestag gibt, bekäme Partei X 50 Sitze – macht allein in Bundesland Y zehn Überhangmandate. Dazu kommen möglicherweise Überhangmandate für dieselbe in anderen Bundesländern.

Entsprechend wird Partei X im Bundestag stärker als es die deutschen Wähler laut Zweitstimme wollten. Deshalb gibt es für die anderen Parteien zusätzliche Sitze, also: Ausgleichsmandate, so viele, bis die Zahl der Sitze zum Zweitstimmenergebnis passt, und zwar zum bundesweiten.

Früher waren die Überhangmandate kein großes Problem. Als Faustregel kann gelten: Kommen weniger Parteien in den Bundestag (in Deutschland zwischen 1949 und 1990 meist nur CDU, CSU, SPD und FDP), und sind darunter auch noch zwei relativ starke, sind Überhangmandate unwahrscheinlicher.

Warum es Ausgleichsmandante gibt

Bis 1990 gab es meist nur eine Handvoll Überhangmandate, was die Kräfteverhältnisse im Bundestag kaum beeinflusste. Danach wurden es mehr – bis es 2009 einen Rekord gab: 24 Überhangmandate, alle für CDU und CSU. Die Union war deshalb deutlich stärker im Bundestag vertreten als vom Wähler laut Zweitstimmenergebnis gewollt.

Deshalb werden Überhangmandate jetzt mit Extra-Sitzen ausgeglichen – mit der Folge, dass der Bundestag deutlich größer werden könnte als er eigentlich soll. 598 Sitze sind eigentlich vorgesehen; 680 wären für den neuen Bundestag keine Überraschung.

Dürfen eigentlich alle Erwachsenen wählen?

Fast. Wer keinen deutschen Pass hat, darf nicht wählen. Auch einige deutsche Staatsbürger sind aber von der Wahl ausgeschlossen. Darunter eine kleine Zahl von Straftätern: Nämlich jene, denen ein Richter aufgrund einer politischen Straftat das Wahlrecht entzogen hat, zum Beispiel wegen Landesverrats oder wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Ebenfalls nicht wählen – und diese Gruppe ist schon größer – dürfen Menschen, die unter Totalbetreuung stehen, deren Angelegenheiten in allen Lebenslagen von einem Betreuer geregelt werden. Schätzungen zufolge betrifft das 200.000 Menschen.