Zwei Millionen Berechtigte sind es, die durch die Wohngeld-Reform künftig mehr Geld erhalten - und das sorgt bei den Behörden für Probleme. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) rechnet zum Inkrafttreten der Wohngeld-Reform Anfang kommenden Jahres mit erheblichen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.
Behörden stehen vor "riesigem Aktenberg"
"Es ist anzunehmen, dass die Bearbeitungszeit stärker steigt. Wenn man zum 1. Januar einen Antrag stellt, dann wird er im März beschieden", sagte Geywitz laut der Nachrichtenagenturen der Bild-Zeitung.
Zur Begründung erklärte die Ministerin, die Behörden stünden "hier vor einem riesigen Aktenberg". Auf die Mitarbeitenden in den Wohngeldstellen, also bei den Landratsämtern und den Städten, komme wegen der Reform wesentlich mehr Arbeit zu. Geywitz betonte, bei einer verspäteten Entscheidung werde das Wohngeld rückwirkend ausgezahlt.
Menschen bekommen das Wohngeld "nicht so schnell"
Dass die Behörden Probleme wegen der Wohngeldreform Probleme bekommen, befürchtet auch der Deutsche Landkreistag - und verbindet diese Feststellung mit deutlicher Kritik an der Bundesregierung. Der zu erwartenden Mehraufwand für die Wohngeldstellen sei "kaum leistbar", sagte Landtagspräsident Reinhard Sager (CDU) den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.
"Die Politik hätte für die Reform ganz klar einen längeren Vorlauf einplanen müssen", so Sager, "es wird so sein, dass es in der Anfangszeit deutlich stockt und die Menschen nicht so schnell ihr Wohngeld bekommen werden." Deshalb hätten die Kommunen deutliche Vereinfachungen im Wohngeldrecht gefordert.
Zwei Millionen Haushalte haben künftig Anspruch
Der Bundestag hatte die umfassende Reform des Wohngeldes in der vergangenen Woche beschlossen. Dadurch kommt die Sozialleistung ab kommendem Jahr weit mehr Menschen zugute und fällt außerdem höher aus: Statt zuletzt rund 600.000 Haushalte sollen künftig etwa zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben. Die durchschnittliche Höhe soll von zuletzt rund 180 Euro deutlich auf etwa 370 Euro monatlich steigen.
Das Wohngeld wird zugleich neu strukturiert. Künftig gibt es eine dauerhafte Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingeht. Eine Klimakomponente berücksichtigt Mieterhöhungen aufgrund energetischer Maßnahmen. Außerdem wird die allgemeine Formel zur Wohngeldberechnung verändert.
Mit Material von AFP und dpa.
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