Bildrechte: dpa-Bildfunk

Frau mit katalanischer Fahne vor der JVA Neumünster

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Wie geht es weiter im Fall Puigdemont?

Auch wenn die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein Auslieferungshaft beantragt hat – im Verfahren um Puigdemont ist das nur ein Zwischenschritt. Das Oberlandesgericht prüft jetzt den Antrag und dannn die Zulässigkeit einer Auslieferung.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Carles Puigdemont bleibt erst einmal in Haft. Das ist die ganz konkrete Folge des Antrags auf Auslieferungshaft, den die Generalstaatsanwaltschaft gestellt hat. Nach Ansicht der Juristen ist das Auslieferungsersuchen der spanischen Justiz erst einmal zulässig. Zudem gehe man von Fluchtgefahr aus.

Nun müssen die Richter am OLG Schleswig entscheiden, ob sie dieser Argumentation folgen. Wenn nein, kommt Puigdemont frei. Wenn ja, bleibt der frühere Regierungschef von Katalonien in Haft und in einem weiteren Schritt, der sogenannten Hauptsache-Entscheidung, wird dann über die konkrete Auslieferung entschieden.

Rechtsmittel

Die Strafverteidiger von Puigdemont haben mittlerweile Antrag auf Zurückweisung gestellt. Und auch im weiteren Verlauf des Verfahrens hat der katalanische Politiker die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Er könnte sogar das Bundesverfassungsgericht anrufen, ein Eilverfahren dort würde wohl innerhalb von wenigen Wochen entschieden werden.

Als Argument gegen eine Auslieferung könnte er ins Feld führen, dass die spanische Justiz ihn aus politischen Gründen verfolgt.

Grundlage: Der europäische Haftbefehl

Den europäischen Haftbefehl gibt es seit 2004. Im Kern bedeutet dieses Verfahren, dass die EU-Mitgliedsstaaten gegenseitig die Entscheidungen der Justiz anerkennen und Gesuchte ohne langwierige Verfahren ausliefern. Das alles wird zwischen den Justizbehörden abgewickelt, eine Mitwirkung der politischen Ebene ist nicht vorgesehen. Der Bund hat die Zuständigkeit an die Bundesländer abgegeben und diese wiederum an die Generalstaatsanwaltschaften. Im Europäischen Justizportal heißt es dazu:

"Entscheidungen werden allein von den Justizbehörden ohne Einbeziehung politischer Erwägungen getroffen." Europäisches Justizportal, Handbuch zum Europäischen Haftbefehl

Dementsprechend zurückhaltend gibt sich Bundesjustizministerin Katarina Barley. Ein Sprecher ihres Ministeriums sagte dem Bayerischen Rundfunk, Barley werde sich zum aktuellen Stand in dem Verfahren nicht äußern. "Das Verfahren liegt in der Hand des Oberlandesgerichts“. Die Linke sieht die Verfolgung von Puigdemont dagegen als politisch motiviert an und wirft der Bundesregierung vor, sich "wegzuducken“.

Vorwurf der Rebellion

Die spanische Justiz wirft Puigdemont unter anderem Rebellion, Aufruhr und Veruntreuung öffentlicher Mittel vor. Der Politiker hatte am 1. Oktober 2017 ein Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens organisiert. Ende Oktober rief das Regionalparlament in Barcelona die Unabhängigkeit aus, die spanische Regierung stellte die Region unter Zwangsverwaltung. Puigdemont floh außer Landes, zunächst nach Belgien. Vor einer Woche wurde er in Norddeutschland festgenommen und sitzt in Neumünster im Gefängnis.