Es ist ein Kulturkampf, der sich im Bundestag abspielt, und es ist klar, wer wo steht. Auf der einen Seite Union und AfD, die den Schutz des ungeborenen Lebens wieder und wieder betonen, auf der anderen Seite die Ampel-Koalition und mit ihr die Linkspartei, die das Recht der Frau auf reproduktive Selbstbestimmung in den Vordergrund stellen. Reproduktive Selbstbestimmung heißt: Mein Körper gehört mir. Immerhin erkennen beide Seiten an, dass die Entscheidung über eine Abtreibung in den seltensten Fällen eine leichte, leichtfertig getroffene Entscheidung ist.
My Body – Your Choice?
Das Werbeverbot, um das es in der Debatte eigentlich gehen soll, wird in dieser grundsätzlichen Auseinandersetzung zur Nebensache. Im Kern debattieren die Abgeordneten, wie es die Gesellschaft, die Politik und die Justiz mit Abtreibung künftig halten werden. Noch ist Abtreibung eine Straftat, nicht allerdings für diejenigen, die sich beraten lassen und innerhalb einer bestimmten Frist die Schwangerschaft beenden. Das gleiche gilt für Frauen, die nach einer Vergewaltigung schwanger wurden oder deren Leben durch die Schwangerschaft in Gefahr gerät.
In Polen und den USA bahnt sich etwas an und bricht sich etwas Bahn, was Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) einen "geschlechtspolitischen Roll-Back" nennt: Etliche Konservative wollen Abtreibung in jedem Fall unter Strafe stellen, auch nach einer Vergewaltigung oder wenn das Leben der Frau auf dem Spiel steht. "My Body, my choice", "mein Körper, meine Wahl" klingen hier wie Schlachtrufe aus der Vergangenheit.
Fällt bald auch Paragraf 218?
Die Ampelkoalition, die sich gerne als "Fortschrittskoalition" sieht, positioniert sich klar dagegen. Aber auch wenn der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) juristisch nüchtern argumentiert, die Abschaffung des Paragraf 219a (Werbeverbot) habe nichts mit dem Paragraf 218 (Schutz des ungeborenen Lebens) zu tun, hängen die Paragrafen natürlich doch zusammen. Und die Bundesfamilienministerin unterläuft die Argumentation ihres Ampelkollegen sogar noch. Lisa Paus kündigt an, eine Kommission einzusetzen und zu überprüfen, ob Schwangerschaftsabbrüche künftig nicht mehr unter das Strafrecht fallen sollen. Was einer Abschaffung des Paragraf 218 gleichkäme.
Welches Recht auf Leben wiegt schwerer?
In diese Kerbe schlagen Union und AfD, die ein weiteres Mal, wie in vielen gesellschaftspolitischen Fragen, inhaltlich nahezu identisch argumentieren. "Schwangerschaftsabbruch beendet Leben" hört man von Nina Warken (CDU), Thomas Seitz (AfD) spricht von der "Tötung ungeborener Kinder". Mit der Abschaffung des Werbeverbots hat weder das eine noch das andere zu tun, doch Union und AfD geht es um mehr, um Grundsätzliches. Was wiegt schwerer: Das Recht auf Leben des Ungeborenen oder die Selbstbestimmung der Frau, über beide Leben entscheiden zu können. Für Union und AfD ist klar: Der Paragraf 218 darf unter keinen Umständen fallen.
Ampel setzt eigene gesellschaftspolitische Akzente
In gesellschaftspolitischen Fragen vorangehen, die Blockade der Union der vergangenen 16 Jahre aufbrechen, das hatte sich die Ampelkoalition vorgenommen. Indem sie das Werbeverbot für Abtreibungen abschafft und das lautstark bejubelt, setzt sie den Ton für kommende Debatten. Es wird spannend zu sehen, welche Ergebnisse die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin präsentiert. Geht es nach dem Willen der Progressiven, ist auch hier mit sehr viel frischem Wind zu rechnen. Der Widerstand wird entsprechend sein.
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