Bildbeitrag
Bildbeitrag
>

Was sich 2018 für Sie ändert (1/2)

Was sich 2018 für Sie ändert (1/2)

Steuern, Rente, Stütze: Überall ändern sich zum 1. Januar die Sätze. Hier der Überblick, Teil 1.

Steuerfreibeträge und Kindergeld steigen

Für Freunde runder Summen: Der Grundfreibetrag steigt von 8.820 Euro auf genau 9.000 Euro. Erst ab dieser Summe müssen ledige Erwachsene ihr Einkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften liegt der Betrag entsprechend bei 18.000 Euro.

Dazu kommt gegebenenfalls der Kinderfreibetrag, der zum Jahreswechsel um 72 Euro auf insgesamt 7.428 Euro steigt. Eine Familie mit zwei Kindern zahlt also für die ersten 32.856 Euro des gemeinsamen Einkommens keine Steuern.

Das monatliche Kindergeld wird erneut um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind sogar 225 Euro. Allerdings kann Kindergeld künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden und nicht mehr - wie bisher - für mehrere Jahre.

Mehrere Änderungen bei der Rente

Kleine Verbesserungen für Beitragszahler, Riester-Sparer, Rentner und Bezieher einer Mindesrente - größere für Unternehmen, die Betriebsrenten zahlen.

  • Wegen der gut gefüllten Rentenkasse sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung zum 1. Januar von 18,7 auf 18,6 Prozent. Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 3000 Euro winkt Arbeitnehmern somit eine Entlastung von 1,50 Euro. Im Juli dürfen dann die rund 21 Millionen Rentner mit deutlich mehr Geld rechnen. Erwartet wird ein Rentenplus von etwa drei Prozent.
  • Wer ab 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezieht, weil er aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten kann, wird bessergestellt. Bisher werden Betroffene bei der Rente so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Diese Grenze wird nun stufenweise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre angehoben. Bei einem Rentenbeginn 2018 endet die Zurechnungszeit zunächst mit 62 Jahren und 3 Monaten.
  • Wegen der schrittweisen Anhebung des Rentenalters auf 67 steigt die Altersgrenze um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1953 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 7 Monaten.
  • Damit Betriebsrenten für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver werden, können Arbeitgeber und Gewerkschaften neue Formen vereinbaren. Das Haftungsrisiko für die Arbeitgeber entfällt. Den Beschäftigten muss kein fester Betrag mehr zugesichert werden. Darüber hinaus wird den Arbeitgebern ein Steuerzuschuss gewährt, wenn sie Geringverdiener bei den Betriebsrentenbeiträgen unterstützen. Für zusätzliche Arbeitgeberbeiträge von 240 bis 480 Euro pro Jahr gibt es 30 Prozent Zuschuss. Zahlungen für eine Betriebsrente werden zudem bis zu 520 Euro im Monat einkommensteuerfrei. Für die Bezieher einer Grundsicherung im Alter werden Betriebs- und Riester-Renten nicht mehr voll angerechnet: Ein Sockelbetrag von 100 Euro bleibt anrechnungsfrei, ab da werden 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 208 Euro nicht mehr angerechnet.
  • Die staatliche Grundzulage für Riester-Sparer steigt von 154 Euro auf 175 Euro. Dieser Zuschuss zur privaten Altersvorsorge wird gewährt, wenn mindestens vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens in ein zertifiziertes Riester-Produkt fließen. Zudem werden Einkünfte aus einer zusätzlichen Altersvorsorge nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Ein monatlicher Sockelbetrag von 100 Euro bleibt komplett anrechnungsfrei, was darüber hinaus geht immerhin zu 30 Prozent - allerdings nur bis zu einer Grenze von aktuell 208 Euro.

Kaum Änderung beim Mindestlohn

Es bleibt wenig: Der branchenunabhängige, gesetzliche Mindestlohn verharrt unverändert bei 8,84 Euro. Nur der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt in Westdeutschland und Berlin von 10,20 Euro auf 10,55 Euro; im Osten der Republik wird er von 9,50 auf 10,05 Euro angehoben. Im Elektrohandwerk endet mit dem Jahreswechsel die Differenzierung in Ost und West - hier liegt die Lohnuntergrenze künftig bundesweit bei 10,95 Euro.

Hartz IV: Vorschüsse an der Supermarktkasse

Bislang konnten sich Empfänger von Arbeitslosengeld in dringenden Fällen einen Vorschuss an Kassenautomaten in den Jobcentern und Arbeitsagenturen auszahlen lassen. Doch die werden jetzt weggespart.

Stattdessen können sich Betroffene das Geld gegebenenfalls in bar an Supermarktkassen auszahlen lassen. Das Verfahren sei für Menschen, die kein eigenes Konto haben oder die im Ausnahmefall sofort eine Auszahlung bräuchten, sagt ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Zu den beteiligten Supermärkten und Drogerien gehören zu Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. Die Umstellung soll im zweiten Quartal 2018 beginnen und bis zum Jahresende abgeschlossen sein.

Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum Jahreswechsel von 409 auf 416 Euro pro Monat. Bei Paaren gibt es künftig 374 Euro pro Person - sechs Euro mehr als bisher. Die monatlichen Sätze für Kinder steigen abhängig vom Alter um drei bis fünf Euro.