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Bundesverfassungsgericht zu Grundsteuer

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Was das Verfassungsgerichts-Urteil zur Grundsteuer bedeutet

Was das Verfassungsgerichts-Urteil zur Grundsteuer bedeutet

Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsteuer in ihrer jetzt gültigen Form für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2019 eine Neuregelung auszuarbeiten. Die Auswirkungen des Urteils sind unklar. Von Wolfgang Schrag

Über dieses Thema berichtet: Thema des Tages am .

Die Grundsteuer in der jetzigen Form ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das liegt vor allem daran, dass diese auf dem sogenannten Einheitswert beruht, der die Bemessungsgrundlage für die Steuer darstellt und sich nach Lage, Nutzung und Bebauung berechnet. Und dieser Einheitswert wurde zuletzt 1964 im Westen und sogar 1935 im Osten angepasst. Seit dem haben sich die Werte der Grundstücke und der Bebauung aber erheblich verändert. Zum Teil sind die Grundstücke gerade in Innenstädten ein Vielfaches wert.

"Der Rückgriff auf Einheitswerte von 1964 vermag den Verkehrswert der Grundstücke heute nicht mehr abzubilden, sondern verfehlt ihn generell und vollständig." Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Gerichts

Das verletzt den Gleichheitssatz im Grundgesetz.

Was bedeutet das Urteil für Hauseigentümer, Mieter und Gemeinden?

Im Moment wird es keine Änderungen geben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Politik aufgefordert, bis Ende 2019 eine Neuregelung vorzulegen. Um diese umzusetzen, geben die Richterinnen und Richter aber der Verwaltung eine weitere Frist von fünf Jahren bis Ende 2024. Das heißt, momentan verändert sich für Hauseigentümer nichts. Auch für Mieter wird sich nichts ändern, da die Grundsteuer mit den Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden kann. Gleichzeitig haben die Kommunen weiterhin eine wichtige Einnahmequelle, die jährlich rund 13 Milliarden Euro bringt.

Wie geht es weiter?

Die Politik hat mit dem Urteil sämtliche Optionen offen. Die Länder haben bereits zwei verschiedene Modelle erarbeitet, konnten sich aber nicht einigen. Beim sogenannten "Kostenwertmodell" müssten alle 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Neben dem riesigen bürokratischen Aufwand befürchten Kritiker eine erhebliche Steuererhöhung, die vor allem dann bei steigenden Werten immer weiter angepasst werden müsste. Und die würde alle treffen, auch Mieter.

Beim sogenannten "Südländer-Modell" von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen würde die Grundsteuer nach der Grundstücksgröße, der Wohn- und der Nutzfläche berechnet. Die komplizierte Neuberechnung des Grundstückswerts würde entfallen. Allerdings würden die Einnahmen auch nicht so üppig ausfallen.

Auch die Große Koalition hat sich des Themas angenommen: Sie überlegt, laut Koalitionsvertrag, eine "Grundsteuer C" einzuführen. Hintergrund ist, die Spekulation mit unbebauten Grundstücken einzudämmen. Unbebaute Grundstücke würden dadurch höher besteuert als bebaute.

Wen würde eine Neuregelung besonders treffen?

Alle Änderungsvorschläge wollen verhindern, dass durch die Umlage besonders Mieter in Ballungsräumen noch stärker belastet werden. Deswegen dürfte die Besteuerung von unbebauten und großen Grundstücken mit einer geringen Bebauung im Verhältnis höher ausfallen als für dicht bebaute Grundstücke.