Zwei Autos biegen links ab, eines wechselt zu früh die Spur, es kracht und schon muss die Frage geklärt werden: Wer hat Schuld an dem Unfall? Und vor allem, wer muss für den Blechschaden aufkommen? Genau so ein alltäglicher Streit hat nun zu einem Urteil am Bundesgerichtshof geführt. Denn das Gericht musste darüber entscheiden, ob Aufnahmen einer sogenannten Dashcam als Beweismittel bei Unfall-Prozessen zum Einsatz kommen darf.
Dauerfilmen verstößt gegen Datenschutz
Dashcams sind Kameras, die durch die Frontscheibe das Fahrgeschehen aufzeichnen. Es gibt Modelle, die ununterbrochen mitfilmen und andere Modelle überschreiben das Gefilmte permanent überschreiben und speichern die Bilder nur ab, wenn es beispielsweise zu Erschütterungen kommt, wie sie bei einem Unfall typisch sind.
Die zweite Art von Dashcams sind laut Gericht grundsätzlich erlaubt, eine Dashcam im Dauerbetrieb verstößt allerdings klar gegen den Datenschutz.
Bei "Beweisnot" prinzipiell zulässig
Trotzdem kann auch eine solche Aufnahme prinzipiell als Beweismittel in einem Prozess zulässig sein, man müsse hier im Einzelfall zwischen dem Datenschutz und dem Interesse an der Aufklärung der Unfallhergangs abwägen. In dem vorliegenden Fall argumentierte das Gericht, dass „nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet“ wurden, „die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind“, zudem sei eine gewisse „Beweisnot“ gegeben, auch die unfallanalytischen Gutachten hätten keine verlässlichen Ergebnisse liefern können.
Im Klartext: Aufzeichnungen von Minikameras sind prinzipiell zulässig, allerdings müssen die Gerichte hier zwischen den verschiedenen Interessen der Beteiligten abwägen.
Welche Folgen könnte das Urteil haben?
Das Urteil war von Verkehrsrechtlern mit großer Spannung erwartet worden. Experten gehen davon aus, dass die Verbreitung von Mini-Kameras in Autos jetzt rasant zunehmen könnte, möglicherweise gehen Autohersteller sogar dazu über, solche Dashcams serienmäßig zu verbauen. Anders als beispielsweise in Russland gehören Dashcams hierzulande noch nicht zum gängigen Auto-Inventar, laut einer Umfrage des IT-Branchenverbands Bitkom, haben bislang nur 8 % aller Autofahrer eine solche Kamera in ihrem Fahrzeug installiert.