Zerbrochene Scheiben, eingedrückte Dächer, zerdellte Motorhauben: Hagel kann bei einem Auto enorme Schäden anrichten. Doch wie bei jedem Unglücksfall sollte der Halter Beweise sichern, sagt Jörg Elsner, Fachanwalt für Verkehrsrecht vom Deutschen Anwaltverein.
"Am besten, wenn man zum Auto kommt und der Hagel noch drauf ist, ein Foto davon machen. Damit geht es schon los. Nicht immer sind viele Autos beteiligt und häufig entsteht Zweifel darüber, ob überhaupt ein Hagelschaden da war, und wenn man den noch auf dem Auto fotografieren kann, hilft einem das viel weiter." Jörg Elsner
Erst fotografieren, dann melden
Und dann sollte der Besitzer den Schaden möglichst schnell bei der Versicherung melden. Diese übernimmt die Reparaturkosten: Scheiben werden ersetzt, die Dellen aus dem Lack gezogen, es muss geschliffen und lackiert werden. Diese Schäden werden von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Doch die hat bei weitem nicht jeder.
"Da ist Diebstahl darin, Hagelschaden, Brand. Die kostet vergleichsweise ganz ganz wenig, und das muss man machen. Aber wir hatten in meiner Heimatstadt Hagen einen ganz schweren Hagelschaden, und da sind dann Mandanten zu mir gekommen, die erstaunt waren, dass die Versicherung nicht zahlt. Und die hatten das tatsächlich nicht versichert, und ratzfatz war da ein Schaden von 3.000 Euro." Jörg Elsner
Fallen Dachziegel auf das Auto oder kippt ein Baum darauf, zahlt ebenfalls die Kaskoversicherung. Das gleiche gilt, wenn das Fahrzeug durch Hochwasser geflutet wird. Die Teilkaskoversicherung übernimmt dann jedenfalls die Kosten, die zur Reparatur notwendig sind. Doch damit sind noch nicht alle Schäden ausgeglichen. Muss ein Auto neu lackiert werden, erleidet es einen Wertverlust. Wollte es der Halter verkaufen, würde er einen geringeren Verkaufspreis erzielen. Ob die Versicherung allerdings diese Wertminderung ausgleicht, kommt auf den Einzelfall an.
Gutachter muss entscheiden
Immer wieder kann es auch vorkommen, dass sich Fahrzeughalter und die Versicherung darüber streiten, wie hoch der Schaden überhaupt ist. Zunächst bittet die Versicherung ihren Kunden nämlich, einen Sachverständigen aufzusuchen. Dieser erstellt dann eine Kostenvoranschlag und ermittelt die zu ersetzende Summe:
"Wenn man das nicht für ausreichend hält, muss man ein sogenanntes Sachverständigenverfahren machen: man muss sich selber einen Gutachter nehmen, der dann ein Gegengutachten macht, und wenn die beiden Gutachten abweichen, kommt noch ein dritter Sachverständiger dazu, der dann letztendlich entscheidet. Und das alles kostet viel Geld - und es bezahlt nicht die Rechtschutzversicherung." Jörg Elsner
Das Sachverständigenverfahren selbst folgt genauen Abläufen. Sollte es der Versicherungsnehmer anstreben, sind die Versicherungen meist bereit, den Betrag noch einmal zu überprüfen. Doch das Kostenrisiko bleibt. Deshalb sollte der Geschädigte nicht wider besseres Wissen auf seiner Position beharren, sondern nur in begründeten Fällen gegen die Versicherung vorgehen.