Eine junge Frau steht neben einem Briefkasten und öffnet einen Brief.
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Wahlwerbung per Brief. "Moment mal... woher haben die meine Adresse?!"

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Wahlwerbung per Brief: Woher haben die Parteien meine Adresse?

Schon mal adressierte Werbung von Parteien in der Post gehabt? Vor der Europawahl könnten zum Beispiel Erstwähler Briefe von Parteien bekommen. Aber ist das überhaupt erlaubt? Der #Faktenfuchs hat nachgeforscht.

Anfang des Monats staunten Eltern im badischen Freiburg nicht schlecht, als sie den Briefkasten öffneten. Drin war Europawahl-Werbung der Grünen Freiburg, gerichtet an potenzielle Erstwähler. Adressiert war die Werbung aber an die Namen von Babys und Kleinkindern. In Zeiten größter Datensensibilität eine schwere Panne, aber keine bei den Grünen, sondern eine bei der Freiburger Stadtverwaltung. Das wirft die Frage auf: Dürfen Parteien überhaupt Adressdaten abfragen?

Nichts Ungewöhnliches: Datenabfragen bei Behörden

Die Adressdatenabfrage zum Beispiel bei Einwohnermeldeämtern ist per se nichts Ungewöhnliches. Grundsätzlich kann sich sogar jeder wegen einer Adressermittlung an die Meldebehörden wenden, zum Beispiel, wenn man die Adresse eines verschollenen Familienmitglieds ausfindig machen möchte oder ein Gläubiger die Adresse eines Schuldners. Dies geschieht im Rahmen der "einfachen Melderegisterauskunft" und nach einer Prüfung der Zulässigkeit gemäß Paragraph 44 Bundesmeldegesetz (BMG). Verboten ist es zum Beispiel, die Daten zu kommerzieller Werbung oder für Adresshandel zu nutzen.

Auch Parteien dürfen Adressdaten abfragen

In Paragraph 50 regelt das Bundesmeldegesetz bundesweit die Voraussetzungen, unter denen die Meldebehörden Auskünfte im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen erteilen dürfen. Parteien können demnach in den sechs Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung auf staatlicher oder kommunaler Ebene Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Man kann dabei bestimmte Altersgruppen abfragen, nicht aber die Daten aller Wahl- oder Stimmberechtigten insgesamt. Abfragen dürfen das alle Parteien und alle anderen Träger von Wahlvorschlägen, die zur Wahl zugelassen sind.

Die Adressdatenabfrage ist nicht gratis

In Bayern regelt das Bayerische Kostengesetz die Gebührenhöhe für Datenübermittlungen. Für jede aus dem Melderegister mitgeteilte Person werden 7,5 Cent berechnet. In Deutschland gibt es rund 3,7 Millionen Menschen, die erstmals an einer Europawahl teilnehmen können. Würde man die Daten dieser Wähler über die verschiedenen Meldebehörden abfragen, würde das rund 275.000 Euro kosten.

Welche Daten geben die Meldebehörden heraus?

Die Meldebehörden geben den Familiennamen, den Vornamen, etwaige Doktorgrade und die derzeitige Anschrift raus. Das Geburtsdatum und die Konfession sowie weitere Daten dürfen aber nicht mitgeteilt werden. Parteien könnten zum Beispiel folgende Anfrage stellen: "Bitte senden Sie mir alle Adressdaten von Menschen, die zwischen dem 26. Mai 1996 und dem 26. Mai 2001 geboren wurden."

Damit hätten sie alle Adressdaten der Erstwähler. Diese würden sie dann aber nicht nach dem Alter sortiert bekommen, denn das wäre unzulässig. Wenn die Voraussetzungen der Anfrage passen, dann können sich die Meldebehörden auch nicht gegen eine Anfrage sperren, schließlich handelt es sich um einen behördlichen Vorgang.

Adressdatenabfrage zu Forschungszwecken

Auch Unternehmen können personenbezogene Daten abfragen. Paragraph 46 des Meldegesetzes regelt für diese Gruppenauskünfte die Voraussetzungen. Insbesondere muss ein öffentliches Interesse nachgewiesen werden. Das Kreisverwaltungsreferat erhält zum Beispiel regelmäßig Anträge vom Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (Infas), dem Markt- und Meinungsforschungsinstitut Kantar Deutschland GmbH, oder auch dem Max-Planck-Institut im Rahmen von wissenschaftlichen Forschungsprojekten.

Deren Projekte haben zum Beispiel den demografischen Wandel, die Lebenssituation von Familien oder das Älterwerden in Europa zum Inhalt. Je nach Forschungsauftrag erhalten die Institute dann Daten von nach dem Zufallsprinzip gezogenen Personen. Der Umfang der Daten wird nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit auf das Mindestmaß reduziert, um Kontakt mit den möglichen Studienteilnehmern aufnehmen zu können.

Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?

Anfragen für Datensätze aus München werden im dortigen Kreisverwaltungsreferat auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft. Nach Angaben des KVR "zieht" das Referat für Informationstechnologie dann die Daten nach "umfangreichen Qualitätsstandards". Die Daten bekommt der Antragsteller auf Datenträgern. Eine Übermittlung der Daten per E-Mail entspreche nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen des KVR.

Europawahl: Parteienwerbung per Brief ist fast überall "out"

Zur Europawahl 2019 wurden auf Nachfrage bei der Landeshauptstadt München keine Anträge von Parteien auf Datenübermittlungen gestellt. Anträge von Parteien gingen in der Regel eher zu Bundestagswahlen, Landtagswahlen und Kommunalwahlen ein. Vor allem zu letzteren zeige sich ein erhöhtes Interesse.

Bei den Grünen in Bayern setzen nach Angaben der Pressestelle einzelne Orts- und Kreisverbände auf adressierte Briefpost, speziell auch an Erstwähler gerichtet. Auf Landesebene spiele Briefwerbung kaum eine Rolle, dafür würde selten ein Budget reserviert. Demnach versenden manche Meldebehörden die Daten verschlüsselt per Mail oder verschlüsselt auf externen Datenträgern. Bei Aktionen koordiniert durch den Landesverband arbeiten die bayerischen Grünen bei der Versendung mit einem Dienstleister zusammen, der vertraglich an die Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) gebunden ist. Nach Durchführung der Aktion würden die Daten umgehend gelöscht und die Datenträger vernichtet.

Bei den Freien Wählern spielt Wahlwerbung per Brief zur Europawahl zumindest über den Landesverband keine Rolle. Man sei sich zwar bewusst, dass diese Form der Wähleransprache legitim sei, dennoch könne man auch verstehen, dass man damit auch "negative Emotionen beim Wähler erzeugen kann", so FW-Pressesprecher Christoph Hollender. Wie Kandidaten, Orts- oder Kreisverbände damit umgingen, sei ihnen letzten Endes aber selbst überlassen.

Der FDP-Bundesverband hat hingegen zur Europawahl auf Wahlwerbung per Brief gesetzt, diese sei aber nicht speziell an Erstwähler gerichtet gewesen. Daten würden dazu nicht gesondert angefragt, sondern "teil- oder volladressierte Datensätze von externen Dienstleistern" gemietet. "Mieten" bedeutet in diesem Fall, dass die FDP keine personenbezogenen Daten käuflich erwirbt, sondern dass eine Adressanzahl über externe Dienstleister für einen einmaligen Gebrauch in Auftrag gegeben wird. Diese stellt der Dienstleister dann einem zertifizierten Druckpartner direkt und verschlüsselt zur Verfügung stellt. Der verschickt die Wahlwerbung dann an die Haushalte. Personenbezogene Angaben würden der FDP auf diese Weise zu keiner Zeit vorliegen, wie die Partei betont. [Hinweis der Redaktion: Eine zweite Antwort der FDP erfolgte erst nach der Erstveröffentlichung dieses Textes. Dieser wurde daraufhin am 25.05. um 13:36 Uhr vom Autor angepasst.]

CSU und AfD haben auf BR24-Anfrage nicht geantwortet. Der Landesverband der SPD verwies an den Bundesverband, der seinerseits noch nicht geantwortet hat.

Man muss seine Daten nicht herausgeben

Wer keine Lust auf adressierte Wahlwerbung hat, der kann dem widersprechen. Auf dieses Recht wird man zum Beispiel bei der Anmeldung einer Wohnung und auch in den Internetauftritten der Meldebehörden hingewiesen. Datenfreigaben erfolgen stets unter Auflagen und Bedingungen. Der Datenempfänger muss insbesondere seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die betroffenen Personen darüber aufklären, woher er die Daten hat.

Fazit

Wahlwerbung per Brief entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die Datensicherheit ist nach Behörden- und Parteienangaben weitestgehend sichergestellt.

Und trotzdem gibt es manchmal Pannen. Das KVR München gab vor der Bundestagswahl 2017 aufgrund eines Computerfehlers Adressdaten von Menschen heraus, die explizit gegen die Weitergabe widersprochen hatten.

Im Falle Freiburgs war es aber keine technische Panne. Die Grünen hatten tatsächlich Daten zu Erstwählern abgefragt. Die Stadtverwaltung gab aber versehentlich die Datensätze der seit der letzten Europawahl 2014 geborenen Kinder heraus. Und so dürften viele Babys die erste Wahlwerbung ihres Lebens erhalten haben.

Und auch das noch: Wahlwerbung per Brief ist zunehmend out, manche Parteien greifen aber noch darauf zurück.