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Das VW-Logo am Hauptsitz in Wolfsburg.

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Dieselskandal: VW scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Volkswagen ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit seinen Beschwerden abgeblitzt. Der Konzern wollte erreichen, dass beschlagnahmte, interne Unterlagen nicht für die Ermittlungen im Dieselskandal ausgewertet werden dürfen.

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Die Akten stammen aus einer Anwaltskanzlei und wurden im Zuge der Ermittlungen gegen VW von der Staatsanwaltschaft München beschlagnahmt. In den Dokumenten geht es um eine interne Untersuchung zum Dieselskandal. Diese hatte VW im September 2015 bei der Kanzlei Jones Day in Auftrag gegeben, nachdem die US-Behörden Ermittlungen wegen des Abgasbetrugs eingeleitet hatten. Bei der Untersuchung wurden auch Mitarbeitergespräche geführt. Die entsprechenden Akten dazu wurden in München gelagert und später auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemeinsam mit zahlreichen elektronischen Dateien sichergestellt.

Die Beschwerden dagegen wies das Verfassungsgericht jetzt zurück. Sowohl die Beschlagnahmung als auch die Auswertung der Akten seien rechtens. VW sei dadurch nicht in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Weitere Beschwerden der Anwaltskanzlei erklärten die Richter zudem für unzulässig, weil Jones Day seinen Sitz im Ausland habe und sich deshalb nicht auf das deutsche Grundrecht berufen könne.