Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
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Gesundheitsminister Lauterbach will die hohe Arbeitsbelastung von Pflegerinnen und Pflegern per Gesetz verringern.

    Konkrete Personalvorgabe: Lauterbachs Klinik-Plan

    Bessere Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege - um das zu erreichen arbeitet Gesundheitsminister Lauterbach derzeit an einem Gesetz. Damit sollen auch Personalvorgaben für Kliniken möglich werden. Kritik kommt von Patientenschützern.

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege verbessern. Dabei setzt der SPD-Politiker auch auf konkrete Personalvorgaben für Kliniken. Der Bedarf an Pflegepersonal soll sich dabei an der tatsächlichen Arbeitslast orientieren. Bei Verstößen sollen die Krankenhäuser mit Sanktionen rechnen müssen.

    Vorschriften zusammen mit Verbänden erarbeitet

    "Für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern ist eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus essentiell", heißt es im "Krankenhauspflegeentlastungsgesetz", dessen Entwurf dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" vorliegt. Nach einer Erprobungsphase im kommenden Jahr soll ab 2024 in allen Krankenhäusern verbindlich eine Methode eingeführt werden, mit der der Personalbedarf anhand des tatsächlichen Pflegeaufwands für die Patientinnen und Patienten bestimmt wird. Ab 2025 müssen Kliniken mit Sanktionen rechnen, wenn sie dauerhaft gegen die Vorschriften verstoßen.

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    Generell ausgenommen von den neuen Vorgaben sind Krankenhäuser, in denen es Tarifverträge zur Entlastung des Pflegepersonals gibt. Konkret geplant ist die bundesweite Einführung eines Systems, dass von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft Verdi entwickelt wurde.

    Arbeit am Patienten soll in unterschiedliche Stufen eingeteilt werden

    Bei der sogenannten Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) werden die Patienten täglich je nach Pflegebedarf in unterschiedliche Leistungsstufen eingeteilt. Dabei wird unterschieden nach Körperpflege, Ernährung oder Mobilisierung sowie nach der speziellen Pflege nach Operationen oder der Wund- und Heilbehandlung. Jeder Stufe sind bestimmte Minutenwerte zugeordnet. Dadurch ergibt sich für jeden Patienten eine bestimmte Zeit, aus dem der Personalbedarf abgeleitet werden kann.

    Nach den Plänen von Lauterbach wird nach der Einführung des Systems die erlaubte Abweichung zur Sollstärke des Personals schrittweise verringert. Die konkreten Vorgaben sollen aber erst bis 30. November 2023 per Rechtsverordnung erlassen werden, wenn eine erste Bestandsaufnahme vorliegt. "Die Festlegung der Erfüllungsgrade soll sich an realisierbaren Werten orientieren und die Lage auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte berücksichtigen", heißt es in dem Gesetzentwurf.

    Bis zu 80.000 weitere Pflegekräfte benötigt

    Das System soll für die Krankenpflege von Erwachsenen und Kindern gelten, allerdings nicht auf Intensivstationen. Der Gesetzentwurf enthält keine Prognose darüber, welcher zusätzliche Personalbedarf sich aus den neuen Vorgaben ergibt. Die Entwickler des Systems gehen nach früheren Angaben von einer notwendigen Aufstockung um 40.000 bis 80.000 Pflegekräfte aus. Derzeit sind in der Krankenpflege rund 700.000 Menschen beschäftigt. Zugleich ist nach Angaben von Experten der Markt der Pflegekräfte leergefegt.

    Patientenschützer sehen Pläne skeptisch

    Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte dazu, Personalbemessung schaffe keine neuen Arbeitsplätze. Vorstand Eugen Brysch betonte zugleich, es werde besonders darauf ankommen, gerade betagte Patienten mit oft mehreren Erkrankungen korrekt in den Leistungsstufen abzubilden.

    "Darüber hinaus fehlt ein Personalbemessungsinstrument in der Altenpflege", sagte Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). "Damit hat die Bundesregierung die zwei Millionen Pflegebedürftigen vergessen, die täglich auf professionelle Hilfe angewiesen sind."

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