Gesundheitsminister Holetschek nach GMK
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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU)

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Verkürzte Quarantäne wegen Omikron: Diese Regeln sind geplant

Die Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern hat sich wegen Omikron für eine Änderung der Quarantäne-Vorgaben ausgesprochen. Deutlich verkürzte Fristen sollen für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur gelten. Das sind die Einzelheiten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Wegen der sich stark ausbreitenden Omikron-Variante des Coronavirus steuert Deutschland auf verkürzte Quarantäne- und Isolationsvorschriften zu. Die Gesundheitsminister der Länder verständigten sich auf eine Empfehlung für neue Fristen. Diese sei die Diskussionsgrundlage für die Bund-Länder-Beratungen am Freitag, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Nachmittag.

Nach dem Vorschlag der Gesundheitsministerkonferenz ist unter anderem vorgesehen, die Isolation nach einer Corona-Infektion bei geimpften Beschäftigten der kritischen Infrastruktur bereits nach fünf Tagen zu beenden. Die GMK-Vorsitzende Petra Grimm-Benne aus Sachsen-Anhalt sagte, man müsse zu einfacheren Regelungen kommen.

Neuregelung wegen Omikron

Die SPD-Politikerin sagte, wissenschaftliche Studien legten nahe, dass die Omikron-Variante zwar sehr hohe Infektionszahlen verursache, aber einen milderen Krankheitsverlauf habe als die Delta-Variante. Daher sei es vertretbar, die Quarantäne- und Isolationsregelungen für die Omikron-Variante entsprechend anzupassen. Bisher waren 14 Tage Isolation (bei Erkrankten) und Quarantäne (bei Kontaktpersonen) üblich.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte den Länder-Kollegen zuvor ein entsprechendes Konzept für eine Neuregelung vorgestellt, das sein Ministerium zusammen mit dem Robert Koch-Institut (RKI) als Grundlage erarbeitet hat. Die Einzelheiten im Überblick:

Allgemeine Quarantäne- und Isolations-Regeln

Für die allgemeine Bevölkerung soll gelten:

  • Nach sieben Tagen darf man aus einer Quarantäne nach Kontakt zu Infizierten oder aus einer Isolation wegen einer eigenen Infektion heraus. Bedingung ist aber ein anschließender negativer PCR-Test oder ein "hochwertiger" Antigen-Schnelltest.
  • Nach zehn Tagen soll die Absonderung auch ohne Test enden.

Beschäftigte der kritischen Infrastruktur

Für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur (Polizei, Feuerwehr, der medizinische und pflegerische Bereich sowie der Energie- und Wasserversorgung) soll gelten:

  • Kontaktpersonen mit Grundimmunisierung können nach fünf Tagen mit obligatorischem PCR-Test aus der Quarantäne.
  • Infizierte können nach sieben Tagen nur mit PCR-Test aus der Isolation. Laut Vorschlag der Länder sollen geimpfte Beschäftigte der kritischen Infrastruktur eine Isolation "zum Zwecke der Arbeitsaufnahme" bereits nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test beenden können.
  • Generelle Bedingung soll zusätzlich sein, dass man zuvor mindestens 48 Stunden frei von Krankheitssymptomen war.

Kinder, die in Schulen oder Horten als Kontaktpersonen eingestuft werden, sollen sich nach fünf Tagen mit anschließendem PCR-Test oder hochwertigem Antigentest "freitesten" können. Dabei wird darauf hingewiesen, dass in Schulen Schutzmasken empfohlen werden.

Ausnahmen von der Quarantäne

Der Vorschlag sieht außerdem Ausnahmen von der Quarantäne als Kontaktperson vor:

  • unter anderem für "Geboosterte" mit einer Karenzzeit von sieben Tagen nach der dritten Impfung
  • "frisch" Doppelt-Geimpfte, deren zweite Spritze weniger als zwei Monate zurückliegt. Für sie soll die Ausnahme nach einer Karenzzeit von 14 Tagen nach der letzten Impfung greifen.

Die bisherige Unterscheidung zwischen schon dominierenden Virusformen und neuen "besorgniserregenden" Varianten soll entfallen - bisher gab es etwa für Omikron strengere Vorgaben.

BR-Wissenschaftsredakteurin Jeanne Turczynski
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BR-Wissenschaftsredakteurin Jeanne Turczynski

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