Mit Sekundenkleber haben sich zwei Aktivistinnen der Letzten Generation auf einer Fahrbahn festgeklebt (Archivbild)
Bildrechte: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt

Mit Sekundenkleber haben sich zwei Aktivistinnen der Letzten Generation auf einer Fahrbahn festgeklebt (Archivbild)

    Letzte Generation: Verfassungsschutz prüft offenbar Beobachtung

    Durch Aktionen wie das Festkleben auf Straßen sind die Aktivisten der "Letzten Generation" oft in den Schlagzeilen. Laut einem Bericht könnten sie auch ein Fall für den Verfassungsschutz werden: Eine Prüfung laufe seit Monaten.

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersucht laut einem Medienbericht, ob es die Klimaschutzaktivisten der "Letzten Generation" beobachten muss. Das Amt habe bereits vor mehr als einem halben Jahr einen entsprechenden Prüffall angelegt, berichtete der "Spiegel" am Freitag. Dabei ermittele der Verfassungsschutz auf Grundlage öffentlicher Informationen, ob es bei der Gruppe Hinweise auf Extremismus gibt.

    Überwachung mit geheimdienstlichen Mitteln möglich

    Sollte das Amt die "Letzte Generation" am Ende der Prüfung zum Verdachtsfall erklären, könnte es die Gruppe auch mit geheimdienstlichen Mitteln überwachen. Auf "Spiegel"-Nachfrage teilte die Behörde mit, dass sie sich "grundsätzlich nicht zum Beobachtungsstatus von Organisationen äußert, die nicht im Verfassungsschutzbericht aufgeführt sind".

    Verfassungsschutz-Chef bisher zurückhaltend

    Die Aktivisten der "Letzten Generation" wurden der Öffentlichkeit durch Protestaktionen wie das Festkleben auf Straßen oder das Beschmieren von Gemälden bekannt. Zuletzt sorgten sie für Empörung, weil sie das Grundgesetz-Denkmal am Bundestag mit einer schwarzen Flüssigkeit übergossen und mit Plakaten versahen.

    Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang äußerte sich öffentlich bislang zurückhaltend zu der Gruppe. Sie begehe zwar Straftaten, sei aber deshalb nicht gleich extremistisch, sagte Haldenwang im Herbst. Ende Januar wiederholte er diese Einschätzung: "Hinreichende Anhaltspunkte für eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" sehe der Verfassungsschutz "noch nicht".

    Mit Informationen von AFP

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