Die Kläger - einzelne Abgeordnete und die Grünen-Bundestagsfraktion - kritisieren, dass die Bundesregierung die Fragen nicht oder nur unzureichend beantwortet habe. 2010 seien viele Fragen zur Aufklärung der Bankenkrise und zur Wirtschaftlichkeit des Milliardenprojekts Stuttgart 21 der bundeseigenen Deutschen Bahn AG offen geblieben. Sie wollen deshalb die Reichweite des im Grundgesetz verankerten parlamentarischen Frage- und Informationsrechts klären lassen.
Berlin schützt Unternehmensinterna
Die Bundesregierung hatte Angaben mit Verweis auf die Verschwiegenheitspflichten in Bezug auf Unternehmensinterna verweigert. Indiskretionen könnten Finanzinstitute und sogar die gesamte Wirtschaft ins Wanken bringen.
In der zweitägigen Verhandlung müssen Richter nun klären, ob dadurch Parlamentsrechte ausgehöhlt werden. Das Urteil soll in einigen Monaten ergehen (Az. 2 BvE 2/11).