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Mädchen mit Smartphone im Pool

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Verbraucherzentrale klagt gegen Roaming-Praxis von O2

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat angekündigt, gegen die Tarifpolitik von O2 gerichtlich vorzugehen. Der Grund: bestimmte Kunden erhalten das freie EU-Roaming nicht automatisch.

Seit dem 15. Juni 2017 dürfen eigentlich keine Zusatzkosten mehr im europäischen Ausland für die Weiterleitung von Gesprächen, Nachrichten und Daten durch fremde Netze berechnet werden. Bestimmte O2-Kunden von Telefónica Deutschland könnten von dem Wegfall aber erst dann profitieren, wenn sie zuvor eine SMS an ihren Anbieter schicken, kritisierten die Verbraucherschützer. Diesen aktiven Wechsel müssten all jene Kunden vollziehen, die bislang keinen regulierten EU-Roaming-Tarif von O2 haben.

Vorgehensweise von O2 irreführend?

Nach Meinung der Verbraucherzentralen muss die neue Regelung aber automatisch gelten und nicht erst, wenn man darum bittet. Die Vorgehensweise von Telefónica verstoße gegen das Irreführungsverbot des "Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb".

O2: Nachfrage per SMS im Kundeninteresse

Telefónica erklärte, O2 habe alle Prepaid-Kunden und Vertragskunden, die bereits bisher den EU-regulierten Tarif genutzt haben, automatisch auf den neuen EU-Tarif umgestellt. "Kunden, die bislang individuelle Roaming-Lösungen und nicht den EU-regulierten Tarif genutzt haben, sollen dagegen selbst entscheiden können, ob ein Wechsel für sie vorteilhaft ist." Ein Wechsel in einen regulierten Tarif sei nicht für jeden Kunden von Vorteil.